Immobilie aus der Insolvenz verkaufen
Ob als Insolvenzverwalter, als Eigentümer in der Krise oder als Gläubiger mit Grundschuld: Eine Immobilie erzielt freihändig fast immer mehr als in der Zwangsversteigerung. Der Weg dorthin ist aber formalisiert — Absonderungsrechte, Zustimmungen und die Lastenfreistellung müssen sauber abgebildet sein, und der erzielte Preis muss belegbar angemessen sein. Wir liefern die neutrale Wertgrundlage und vermitteln einen Makler, der den Ablauf kennt.
Ihre Herausforderungen
So gehen Sie vor
Verwertungswert ermitteln
Grundlage jeder Verwertungsentscheidung ist ein belastbarer Marktwert im Vergleich zum realistisch erwartbaren Versteigerungserlös. Unsere Ersteinschätzung ist kostenlos.
Rechte und Lasten klären
Grundbuch, Abtretungen, Absonderungsrechte und offene Valuta werden erfasst, damit die Lastenfreistellung zum Notartermin vorbereitet ist und keine Zustimmung fehlt.
Freihändig vermarkten
Ein Makler aus dem Partnernetzwerk vermarktet zügig und dokumentiert den Prozess so, dass die Bestpreisermittlung gegenüber Gläubigern und Gericht nachvollziehbar bleibt.
Beteiligte abstimmen
Kaufpreis, Erlösverteilung und erforderliche Zustimmungen werden vor der Beurkundung abgestimmt — bei Bedarf mit Verwalter, Gläubigerausschuss und Gericht.
Häufige Fragen
Ist ein freihändiger Verkauf besser als die Zwangsversteigerung?+
In der Regel ja. Versteigerungserlöse liegen häufig deutlich unter dem Verkehrswert, weil der Bieterkreis klein ist und eine Innenbesichtigung meist fehlt. Der freihändige Verkauf spricht den regulären Markt an und erzielt daher üblicherweise mehr — was Gläubigern wie Schuldner zugutekommt.
Wer darf eine Immobilie aus der Insolvenzmasse verkaufen?+
Im eröffneten Verfahren der Insolvenzverwalter. Bei besonders bedeutsamen Rechtshandlungen — dazu zählt der Verkauf einer Immobilie regelmäßig — ist die Zustimmung des Gläubigerausschusses beziehungsweise der Gläubigerversammlung einzuholen (§ 160 InsO).
Was passiert mit den eingetragenen Grundschulden?+
Grundpfandrechte begründen ein Absonderungsrecht. Beim freihändigen Verkauf erteilen die Gläubiger die Pfandfreigabe gegen Zahlung aus dem Kaufpreis; die Ablösebeträge werden vorab verhandelt und im Kaufvertrag abgebildet. Ohne diese Zusagen kommt keine lastenfreie Übertragung zustande.
Kann ich als Eigentümer vor dem Versteigerungstermin noch selbst verkaufen?+
Ja, solange der Zuschlag nicht erteilt ist. Ein freihändiger Verkauf ist meist die bessere Lösung, weil er höhere Erlöse bringt und damit eine verbleibende Restschuld verringert. Bei Einigung mit dem betreibenden Gläubiger kann das Verfahren einstweilen eingestellt werden — Zeit ist hier der entscheidende Faktor.
Verwertungswert Ihrer Immobilie neutral ermitteln lassen
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