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[ Verkaufssituation · Ruhestand & Verrentung ]

Immobilie im Alter verkaufen

Das Haus ist zu groß, die Treppe wird beschwerlich, und das Vermögen steht im Grundbuch statt auf dem Konto. Verkaufen und ausziehen ist dann nur eine von mehreren Möglichkeiten: Leibrente, Nießbrauch, lebenslanges Wohnrecht oder Teilverkauf erlauben es, Kapital freizusetzen und wohnen zu bleiben. Jede Variante hat einen anderen Preis — und der lässt sich ausrechnen, statt ihn zu glauben.

Ihre Herausforderungen

Das Haus ist zu groß und nicht barrierefrei, ein Umzug fällt schwer
Kapital ist im Grundbuch gebunden, die monatliche Liquidität fehlt
Angebote zu Teilverkauf und Leibrente sind untereinander kaum vergleichbar
Sorge, das gewohnte Zuhause zu verlieren oder unter Wert abzugeben
Erbfolge und Ansprüche der Kinder sollen berücksichtigt werden

So gehen Sie vor

01

Vollen Marktwert kennen

Jede Verrentungsvariante rechnet vom Marktwert herunter. Ohne neutralen Ausgangswert lässt sich kein Angebot beurteilen — deshalb beginnt jede belastbare Entscheidung genau hier.

02

Varianten gegenüberstellen

Klassischer Verkauf, Verkauf mit Wohnrecht oder Nießbrauch, Leibrente und Teilverkauf: Wir zeigen, was jede Variante an Einmalzahlung, monatlicher Rente und laufenden Pflichten bedeutet.

03

Familie früh einbeziehen

Verrentung verändert das Erbe. Wir empfehlen, die Kinder von Anfang an einzubeziehen — nicht selten ist eine Übertragung innerhalb der Familie die günstigste Lösung.

04

Rechtlich sicher umsetzen

Wohnrecht und Nießbrauch gehören mit erstrangiger Absicherung ins Grundbuch, Rentenzahlungen werden abgesichert. Ein Makler aus dem Partnernetzwerk begleitet die Vermarktung bis zum Notartermin.

Häufige Fragen

Was ist der Unterschied zwischen Wohnrecht und Nießbrauch?+

Das Wohnungsrecht (§ 1093 BGB) erlaubt Ihnen, die Immobilie selbst zu bewohnen. Der Nießbrauch (§§ 1030 ff. BGB) geht weiter: Sie dürfen sie auch vermieten und die Mieteinnahmen behalten. Deshalb mindert ein Nießbrauch den Kaufpreis stärker als ein reines Wohnrecht. Beide Rechte werden im Grundbuch eingetragen.

Lohnt sich ein Teilverkauf?+

Beim Teilverkauf wird ein Anteil verkauft und für den weiter genutzten Teil ein monatliches Nutzungsentgelt fällig. Über die Jahre summiert sich dieses Entgelt erheblich, hinzu kommen häufig Kosten beim späteren Gesamtverkauf. Rechnen Sie jedes Angebot gegen den klassischen Verkauf und gegen ein Bankdarlehen — oft schneidet der Teilverkauf schlechter ab, als er auf den ersten Blick wirkt.

Wie wird der Wert eines lebenslangen Wohnrechts berechnet?+

Über den kapitalisierten Jahreswert der Nutzung: Die ortsübliche Vergleichsmiete wird mit einem Vervielfältiger multipliziert, der sich aus der statistischen Lebenserwartung der Berechtigten ergibt. Dieser Betrag wird vom Marktwert abgezogen. Je jünger die Berechtigten, desto höher fällt der Abzug aus.

Was bedeutet das für das Erbe der Kinder?+

Verrentung wandelt Immobilienvermögen in Liquidität und Nutzungsrechte um — das Erbe verändert sich entsprechend. Wird innerhalb der Familie verkauft oder übertragen, sind Schenkungsteuerfreibeträge und mögliche Pflichtteilsergänzungsansprüche zu beachten. Eine frühzeitige Abstimmung mit Steuerberatung oder Notar verhindert späteren Streit.

Marktwert als Grundlage für Verrentung oder Verkauf ermitteln

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