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[ Verkaufssituation · Betreuung & Vorsorgevollmacht ]

Immobilie im Betreuungsfall verkaufen

Wenn ein Angehöriger ins Pflegeheim zieht oder seine Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln kann, muss die Immobilie oft verkauft werden — meist, um Pflegekosten zu decken. Als rechtlicher Betreuer verkaufen Sie dabei nicht frei: Die Verfügung über ein Grundstück ist genehmigungsbedürftig, und das Betreuungsgericht will einen belegten Verkehrswert sehen. Wir liefern die neutrale Wertgrundlage und vermitteln auf Wunsch einen qualifizierten Sachverständigen.

Ihre Herausforderungen

Pflegeheimkosten laufen monatlich weiter, während der Verkauf auf die Genehmigung wartet
Das Betreuungsgericht verlangt einen belegten Verkehrswert, keine grobe Schätzung
Unklar, ob die Vorsorgevollmacht ausreicht oder eine Betreuung erforderlich ist
Angehörige sind sich über den Umgang mit dem Elternhaus nicht einig
Haftungssorge: Der Verkauf muss gegenüber dem Gericht begründbar sein

So gehen Sie vor

01

Vertretungsbefugnis prüfen

Liegt eine Vorsorgevollmacht vor, die Immobiliengeschäfte ausdrücklich umfasst und öffentlich beglaubigt ist? Dann ist meist keine gerichtliche Genehmigung nötig. Bei rechtlicher Betreuung dagegen ist sie Pflicht.

02

Verkehrswert belegen

Das Gericht erwartet einen nachvollziehbaren Wert. Unsere kostenlose Ersteinschätzung liefert die Größenordnung; für das Genehmigungsverfahren vermitteln wir einen qualifizierten Sachverständigen.

03

Genehmigung einholen

Der Kaufvertrag wird beurkundet und anschließend dem Betreuungsgericht vorgelegt. Erst mit Rechtskraft der Genehmigung wird er wirksam — der Vertrag sollte diesen Schwebezustand ausdrücklich abbilden.

04

Verkauf über das Partnernetzwerk

Ein geprüfter Makler aus unserem Netzwerk übernimmt Vermarktung und Abwicklung und kennt den zeitlichen Ablauf des Genehmigungsverfahrens.

Häufige Fragen

Braucht ein Betreuer für den Immobilienverkauf eine Genehmigung?+

Ja. Die Verfügung über ein Grundstück oder ein Recht an einem Grundstück ist genehmigungsbedürftig (§ 1850 Nr. 1 BGB — seit der Betreuungsrechtsreform zum 1. Januar 2023; zuvor § 1821 BGB a. F.). Ohne Genehmigung des Betreuungsgerichts ist der Kaufvertrag schwebend unwirksam.

Gilt das auch bei einer Vorsorgevollmacht?+

In der Regel nicht: Ein Bevollmächtigter handelt ohne gerichtliche Kontrolle, sofern die Vollmacht Immobiliengeschäfte ausdrücklich umfasst. Für den Vollzug im Grundbuch verlangt das Grundbuchamt jedoch mindestens öffentliche Beglaubigung (§ 29 GBO) — eine privatschriftliche Vollmacht genügt dafür nicht.

Wie lange dauert die betreuungsgerichtliche Genehmigung?+

Je nach Gericht und Vollständigkeit der Unterlagen üblicherweise einige Wochen bis wenige Monate. Beschleunigend wirken ein belegter Verkehrswert, ein marktgerechter Kaufpreis und eine nachvollziehbare Begründung, warum der Verkauf dem Wohl des Betreuten dient.

Muss zum vollen Verkehrswert verkauft werden?+

Das Gericht prüft, ob der Verkauf dem Wohl des Betreuten dient — ein deutlich unter Wert liegender Preis wird regelmäßig nicht genehmigt. Ein Verkauf an Angehörige ist möglich, wird aber besonders genau geprüft; bei einem Interessenkonflikt kann das Gericht einen Ergänzungsbetreuer bestellen.

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