Vorfälligkeitsentschädigung-Rechner
Berechnen Sie die Vorfälligkeitsentschädigung bei vorzeitiger Ablösung Ihres Immobiliendarlehens nach der Aktiv-Passiv-Methode — inklusive Sondertilgungsrechten und § 489 BGB. Sofort, kostenlos und ohne Anmeldung.
4,68 % der Restschuld
In 78 Monaten greift Ihr Kündigungsrecht nach § 489 BGB — dann entfällt die Entschädigung komplett. Bei einem geplanten Verkauf lohnt der Blick auf den Zeitpunkt.
Richtwert ohne Gewähr. Berechnet nach der Aktiv-Passiv-Methode (Stand 2025) inkl. Abzug ersparter Verwaltungs- und Risikokosten sowie des Werts Ihrer Sondertilgungsrechte. Banken rechnen im Detail unterschiedlich — Forderungen sind häufig zu hoch angesetzt und lohnen eine Prüfung. Diese Berechnung ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung. Maßgeblich sind der Einzelfall und der jeweilige Bescheid. Für eine verbindliche Auskunft wenden Sie sich an Ihren Steuerberater oder Notar.
Wir prüfen kostenlos, was Ihre Immobilie heute wert ist und ob sich der Verkauf trotz Vorfälligkeitsentschädigung rechnet.
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Was ist eine Vorfälligkeitsentschädigung?
Lösen Sie ein Darlehen mit fester Zinsbindung vorzeitig ab — etwa weil Sie Ihre Immobilie verkaufen —, entgehen der Bank die vereinbarten Zinsen. Diesen Zinsschaden darf sie Ihnen als Vorfälligkeitsentschädigung in Rechnung stellen. Berechnet wird sie nach der von der Rechtsprechung getragenen Aktiv-Passiv-Methode.
Wann entfällt die Vorfälligkeitsentschädigung ganz?
Der wichtigste Fall: Zehn Jahre nach vollständiger Auszahlung dürfen Sie das Darlehen nach § 489 BGB mit sechsmonatiger Frist kündigen — dann fällt keine Entschädigung an, unabhängig von der vereinbarten Zinsbindung. Ebenfalls entschädigungsfrei sind Ablösungen nach Ende der Zinsbindung und Fälle mit fehlerhafter Widerrufsbelehrung.
Wie wird die Vorfälligkeitsentschädigung berechnet?
Die Bank stellt den Zahlungsstrom auf, den sie bis zum Ende der Zinsbindung erhalten hätte, und zinst ihn mit einem laufzeitkongruenten Wiederanlagezins ab. Die Differenz zur heutigen Restschuld ist der Zinsschaden. Davon abzuziehen sind ersparte Verwaltungs- und Risikokosten sowie der Wert Ihrer Sondertilgungsrechte.
Lohnt es sich, die Forderung prüfen zu lassen?
Sehr oft ja. Verbraucherzentralen finden regelmäßig zu hoch angesetzte Forderungen — typische Fehler sind nicht berücksichtigte Sondertilgungsrechte, ein zu niedrig angesetzter Wiederanlagezins oder fehlende Abzüge für ersparte Kosten. Eine Prüfung kostet wenig und bringt häufig eine vierstellige Korrektur.