Wohnflächenrechner
Berechnen Sie die Wohnfläche Ihrer Immobilie nach Wohnflächenverordnung (WoFlV) — inklusive Dachschrägen, Balkon und Wintergarten. Sofort, kostenlos und ohne Anmeldung.
WoFlV: i. d. R. 25 %, höchstens 50 %
Mit der korrekten Wohnfläche ermitteln wir kostenlos den realistischen Marktwert Ihrer Immobilie — unverbindlich und ohne Kaltakquise.
Kostenlos & unverbindlich. Mit dem Absenden stimmen Sie unserer Datenschutzerklärung zu. Kein Kaltakquise-Anruf.
Richtwert nach WoFlV. Für eine rechtsverbindliche Wohnflächenberechnung (z. B. für den Kaufvertrag) ist ein Aufmaß durch eine Fachperson maßgeblich. Keine Rechtsberatung.
Häufige Fragen
Wie wird die Wohnfläche berechnet?+
Nach der Wohnflächenverordnung (WoFlV) zählen Räume ab 2 m lichter Höhe voll (100 %), Flächen zwischen 1 m und 2 m Höhe — etwa unter Dachschrägen — zur Hälfte (50 %) und Flächen unter 1 m Höhe gar nicht. Balkone und Terrassen werden in der Regel mit 25 % (höchstens 50 %) angesetzt.
Zählt der Balkon zur Wohnfläche?+
Ja, aber nur anteilig. Nach WoFlV werden Balkone, Loggien, Dachgärten und Terrassen in der Regel zu 25 % angerechnet, bei besonders hochwertiger Lage bis zu 50 %. Vollständig (100 %) zählen sie nicht.
Ist die Wohnfläche dasselbe wie die Grundfläche?+
Nein. Die Grundfläche ist die gesamte Bodenfläche; die Wohnfläche ist die nach WoFlV gewichtete, tatsächlich nutzbare Fläche. Keller, Heizungsraum, Garage oder Flächen unter 1 m Höhe zählen nicht zur Wohnfläche.
Warum ist die korrekte Wohnfläche beim Verkauf wichtig?+
Der Kaufpreis wird meist pro Quadratmeter kalkuliert — eine zu hoch angegebene Wohnfläche kann nach dem Verkauf zu Minderungsansprüchen führen, eine zu niedrige verschenkt Geld. Eine belastbare Bewertung beginnt mit der korrekten Fläche.