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[ Wohnflächenrechner · nach WoFlV ]

Wohnflächenrechner

Berechnen Sie die Wohnfläche Ihrer Immobilie nach Wohnflächenverordnung (WoFlV) — inklusive Dachschrägen, Balkon und Wintergarten. Sofort, kostenlos und ohne Anmeldung.

Sofort-ErgebnisKostenlosnach WoFlV

WoFlV: i. d. R. 25 %, höchstens 50 %

Wohnfläche nach WoFlV
119,5
Räume ≥ 2 m Höhe
110 m² × 100 %
110,0
Räume 1–2 m Höhe (Dachschräge)
15 m² × 50 %
7,5
Balkon / Loggia / Terrasse
8 m² × 25 %
2,0
Unbeheizter Wintergarten
0 m² × 50 %
0,0
Was ist Ihre Immobilie wert?

Mit der korrekten Wohnfläche ermitteln wir kostenlos den realistischen Marktwert Ihrer Immobilie — unverbindlich und ohne Kaltakquise.

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Richtwert nach WoFlV. Für eine rechtsverbindliche Wohnflächenberechnung (z. B. für den Kaufvertrag) ist ein Aufmaß durch eine Fachperson maßgeblich. Keine Rechtsberatung.

Häufige Fragen

Wie wird die Wohnfläche berechnet?+

Nach der Wohnflächenverordnung (WoFlV) zählen Räume ab 2 m lichter Höhe voll (100 %), Flächen zwischen 1 m und 2 m Höhe — etwa unter Dachschrägen — zur Hälfte (50 %) und Flächen unter 1 m Höhe gar nicht. Balkone und Terrassen werden in der Regel mit 25 % (höchstens 50 %) angesetzt.

Zählt der Balkon zur Wohnfläche?+

Ja, aber nur anteilig. Nach WoFlV werden Balkone, Loggien, Dachgärten und Terrassen in der Regel zu 25 % angerechnet, bei besonders hochwertiger Lage bis zu 50 %. Vollständig (100 %) zählen sie nicht.

Ist die Wohnfläche dasselbe wie die Grundfläche?+

Nein. Die Grundfläche ist die gesamte Bodenfläche; die Wohnfläche ist die nach WoFlV gewichtete, tatsächlich nutzbare Fläche. Keller, Heizungsraum, Garage oder Flächen unter 1 m Höhe zählen nicht zur Wohnfläche.

Warum ist die korrekte Wohnfläche beim Verkauf wichtig?+

Der Kaufpreis wird meist pro Quadratmeter kalkuliert — eine zu hoch angegebene Wohnfläche kann nach dem Verkauf zu Minderungsansprüchen führen, eine zu niedrige verschenkt Geld. Eine belastbare Bewertung beginnt mit der korrekten Fläche.

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