Was ist der Bodenrichtwert — Definition und rechtliche Grundlage
Der Bodenrichtwert ist der durchschnittliche Lagewert des Bodens in einem bestimmten Gebiet, ausgedrückt in Euro pro Quadratmeter (€/m²). Er bezieht sich ausschließlich auf den unbebauten oder als unbebaut gedachten Boden — Gebäude, Aufwuchs oder Erschließungsanlagen bleiben dabei außen vor. Damit zeigt er, was der „nackte" Grund und Boden in einer Lage wert ist, unabhängig davon, was darauf steht.
Rechtliche Grundlage: § 196 BauGB und die ImmoWertV
Die gesetzliche Grundlage bildet § 196 des Baugesetzbuchs (BauGB). Darin sind die Gutachterausschüsse für Grundstückswerte verpflichtet, aus den tatsächlich bezahlten Kaufpreisen sogenannte Bodenrichtwerte abzuleiten und flächendeckend zu veröffentlichen. Diese Ausschüsse sind bei den Kommunen oder Landkreisen angesiedelt und arbeiten vollständig unabhängig — niemand kann seinen Bodenrichtwert „beauftragen" oder beeinflussen.
Die Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) konkretisiert, wie Bodenrichtwerte in die drei anerkannten Bewertungsverfahren einfließen:
- Vergleichswertverfahren: direkte Nutzung als Vergleichsgröße für unbebaute Grundstücke und Eigentumswohnungen
- Ertragswertverfahren: Grundlage für den Bodenwertanteil bei vermieteten Renditeimmobilien
- Sachwertverfahren: der Bodenwert fließt separat vom Gebäudewert in die Gesamtberechnung ein
Bodenrichtwertzone: Was das Gebiet umfasst
Ein Bodenrichtwert gilt nicht für ein einzelnes Grundstück, sondern für eine Bodenrichtwertzone — ein Gebiet mit weitgehend gleichen Lage- und Nutzungseigenschaften. Das kann ein ganzer Stadtteil sein, aber auch nur eine einzelne Straße oder ein Häuserblock, wenn sich dessen Eigenschaften klar von der unmittelbaren Umgebung unterscheiden. Innerhalb einer Zone kann es Grundstücke geben, die über oder unter dem Richtwert bewertet werden — der Bodenrichtwert ist ein statistischer Mittelwert, kein garantierter Einzelpreis.
Ein konkretes Beispiel verdeutlicht die Spannbreite: In München-Schwabing kann der Bodenrichtwert für Wohnbaufläche bei über 4.000 €/m² liegen, während er in einer ländlichen Gemeinde in Mecklenburg-Vorpommern unter 20 €/m² betragen kann. Für eine erste Einordnung — ob ein angebotener Grundstückspreis realistisch ist oder nicht — bietet das kostenlose Immobilienbewertungs-Tool von Inno Immobilien einen schnellen Einstieg.
Wie oft werden Bodenrichtwerte aktualisiert?
Gesetzlich vorgeschrieben ist eine Aktualisierung mindestens alle zwei Jahre. Viele Bundesländer und Kommunen stellen die Werte inzwischen jährlich neu fest — üblicherweise zum Stichtag 1. Januar des jeweiligen Jahres. Maßgeblich für eine Bewertung ist stets der zum Bewertungsstichtag gültige Bodenrichtwert, nicht der aktuellste verfügbare Wert. Diese Unterscheidung ist besonders relevant bei Erbschafts- oder Schenkungssteuerberechnungen: Das Finanzamt stellt auf den Stichtag des Übertragungstages ab, nicht auf den Tag der Berechnung.
Bodenrichtwerte sind damit eine der wenigen wirklich öffentlich zugänglichen und behördlich abgesicherten Marktdaten im deutschen Immobilienrecht. Sie sind kostenlos abrufbar und in den meisten Bundesländern kartografisch aufbereitet — über die sogenannten BORIS-Portale. Wie Sie dort navigieren und die Karten korrekt interpretieren, zeigen die folgenden Abschnitte dieses Ratgebers.
BORIS-Portal: Wo Sie die aktuellen Karten kostenlos abrufen
Bodenrichtwerte sind öffentliche Daten — und sie sind kostenlos zugänglich. In Deutschland betreiben die Bundesländer eigene Informationssysteme, die unter dem Dach von BORIS (Bodenrichtwert-Informationssystem) zusammengeführt werden. Der Zugang ist in allen Bundesländern kostenlos, eine Registrierung ist in der Regel nicht erforderlich.
Der Bundesüberblick: BORIS-D
Den einfachsten Einstieg bietet BORIS-D, das bundesweite Informationsportal, das alle Länderdaten in einer einheitlichen Kartenoberfläche bündelt. Dort können Sie deutschlandweit nach einer Adresse suchen und den jeweils gültigen Bodenrichtwert auf einer interaktiven Karte einsehen. Der Vorteil: Sie brauchen keine länderspezifischen Portale zu kennen, wenn Sie lediglich einen ersten Überblick suchen — etwa beim Vergleich von Grundstückspreisen in Köln, Erfurt und Freiburg auf einen Blick.
Länderspezifische Portale mit mehr Detail
Für eine detaillierte Analyse empfehlen sich die Portale der einzelnen Bundesländer, da sie in der Regel mehr Zusatzinformationen liefern:
- Nordrhein-Westfalen (BORIS-NRW): Eines der am besten ausgebauten Systeme — Nutzer können Bodenrichtwertzonen flächig visualisieren, nach Nutzungsart filtern und historische Jahrgänge vergleichen.
- Baden-Württemberg (BORIS-BW): Integriert im Landesgeoportal; Bodenrichtwerte lassen sich mit Flurkarten und Bebauungsplänen kombinieren.
- Bayern (GeoImmo Bayern): Bietet neben Bodenrichtwerten auch ergänzende Immobilienmarktdaten und wird vom zuständigen Landesamt betrieben.
- Berlin und Hamburg: Als Stadtstaaten führen sie eigene, besonders dichte Datensätze — gerade für Investoren, die innerstädtische Lagen vergleichen wollen.
- Niedersachsen (BORIS-NI), Hessen, Rheinland-Pfalz, Sachsen: Alle Länder stellen mindestens den aktuellen Stichtag kostenlos bereit; ältere Jahrgänge sind teils nur gegen Gebühr als Download verfügbar.
Schritt für Schritt: So rufen Sie einen Wert ab
Die Bedienung ist in den meisten Portalen ähnlich strukturiert:
- Adresse oder Flurstück eingeben — das Portal springt automatisch auf die entsprechende Kartenstelle.
- Richtwertzone auswählen — meist farblich hinterlegt; ein Klick auf die Zone öffnet das Datenblatt.
- Datenblatt lesen: Nutzungsart (W = Wohnen, G = Gewerbe, A = Ackerfläche), Stichtag, Richtwert in €/m² sowie häufig eine kurze Lagebeschreibung der Zone.
- Exportieren: Die meisten Portale erlauben einen PDF-Export oder einen Ausdruck der Kartenansicht als Nachweis für Kreditgespräche oder Kaufverhandlungen.
Ein konkretes Beispiel: Wer ein Grundstück in Münster kaufen möchte, öffnet BORIS-NRW, tippt die Straße ein und erhält den Bodenrichtwert der Zone in wenigen Sekunden — ohne Registrierung, ohne Kosten. Dasselbe funktioniert für eine Wohnlage in Leipzig über das Geoportal Sachsen oder für ein Gewerbegrundstück am Stadtrand von Stuttgart über BORIS-BW.
Ergänzende Tools für die eigene Kalkulation
Der BORIS-Abruf liefert den Bodenrichtwert je Quadratmeter — aber erst in Kombination mit der genauen Grundstücksgröße ergibt sich ein verwertbarer Vergleichswert. Wer die Fläche noch prüfen möchte, nutzt dazu den kostenlosen Wohnflächenrechner auf inno-immobilien.de. Für eine erste Einschätzung des Gesamtwerts einer Immobilie — also Bodenwert plus Gebäudewert — eignet sich der Immobilienbewertungs-Rechner auf demselben Portal, der typische Werteinflüsse wie Baujahr, Lage und Ausstattung berücksichtigt.
Wichtig: Bodenrichtwertdaten sind Durchschnittswerte einer Zone — sie ersetzen keine Einzelbegutachtung durch einen zertifizierten Gutachter, liefern aber eine solide, öffentlich nachvollziehbare Ausgangsbasis für jede Kauf- oder Finanzierungsentscheidung.
Bodenrichtwert richtig lesen: Nutzungsart, Lagebeschreibung und Stichtag
Ein Bodenrichtwert ist kein universeller Preis pro Quadratmeter, der sich einfach mit der Grundstücksfläche multiplizieren lässt. Jeder Wert ist an konkrete Merkmale geknüpft — Nutzungsart, Lagebeschreibung und Stichtag. Wer diese drei Parameter ignoriert, zieht falsche Schlüsse, ob beim Kauf, beim Verkauf oder bei der Steuererklärung.
Nutzungsart: Wohnbauland ist nicht gleich Gewerbeland
In den BORIS-Karten ist jede Richtwertzone mit einer Nutzungsart hinterlegt. Die gebräuchlichsten Kürzel sind:
- W – Wohnbauland (Ein- und Zweifamilienhäuser)
- WA, WR, WM, WB – Allgemeines, reines, gemischtes oder besonderes Wohngebiet nach BauNVO
- G – Gewerbeland
- MK – Kerngebiet (Innenstadt, Geschäftslagen)
- LF – Landwirtschaftliche Fläche
Ein Grundstück in Hamburg-Altona liegt beispielsweise in einer WA-Zone mit einem Bodenrichtwert von 1.800 €/m². Dieselbe Fläche wäre als Kerngebiet (MK) mit einem völlig anderen Wert ausgewiesen. Prüfen Sie daher immer, ob die Nutzungsart der BORIS-Zone tatsächlich zur geplanten oder genehmigten Nutzung Ihres Grundstücks passt. Eine abweichende Nutzungsart macht den Richtwert als Vergleichsmaßstab unbrauchbar.
Lagebeschreibung: Erschließungsgrad und Geschossflächenzahl beachten
Viele Bundesländer hinterlegen zur Richtwertzone eine Lagebeschreibung, die weitere wertbeeinflussende Merkmale benennt. Typische Angaben sind:
- Erschließungszustand: erschlossen, teilerschlossen oder unerschlossen — ein unerschlossenes Baugrundstück ist deutlich weniger wert, weil Kanal, Strom und Wasser noch fehlen
- Geschossflächenzahl (GFZ) oder Grundflächenzahl (GRZ): Je höher die zulässige GFZ, desto mehr Nutzfläche lässt sich errichten — und desto höher fällt der Bodenwert aus. Ein Münchener Grundstück mit GFZ 2,0 ist pro m² deutlich mehr wert als ein vergleichbares mit GFZ 0,4.
- Bebauungstiefe oder Grundstücksgröße: Manche Zonen gelten nur für Grundstücke eines bestimmten Größenbereichs.
Weicht Ihr Grundstück in diesen Merkmalen von der Beschreibung der Richtwertzone ab, müssen Gutachter die sogenannte Umrechnungskoeffizientenmethode anwenden — ein rechnerischer Ausgleich, der in der Wertermittlungspraxis nach ImmoWertV verankert ist.
Stichtag: Warum das Datum entscheidet
Bodenrichtwerte sind Stichtagswerte. In den meisten Bundesländern werden sie zum 1. Januar jedes zweiten Jahres, einige Länder wie Bayern und Baden-Württemberg mittlerweile jährlich, veröffentlicht. Das bedeutet: Ein Richtwert aus dem BORIS-Portal vom 1. Januar 2024 spiegelt Transaktionen wider, die in den Vorjahren beobachtet wurden — nicht das aktuelle Marktgeschehen von heute.
Für die Grundsteuerbewertung nach dem Bundesmodell zählt der zum jeweiligen Hauptfeststellungsstichtag gültige Bodenrichtwert. Für eine aktuelle Marktwertermittlung sollten Sie stets den neuesten verfügbaren Richtwert verwenden und prüfen, ob sich der Markt seit dem Stichtag spürbar verändert hat. In Städten wie Frankfurt oder Berlin, wo Preise innerhalb eines Jahres um mehrere Prozent steigen oder fallen können, ist dieser Zeitversatz relevant.
Nutzen Sie den kostenlosen Immobilienbewertungsrechner von Inno Immobilien, um Ihren Bodenrichtwert in einen ersten Marktwertindikator umzurechnen — auf Basis echter Vergleichsdaten, ohne Anmeldung.
Vom Bodenrichtwert zum Grundstückswert: Umrechnungen und Grenzen
Der Bodenrichtwert gibt den durchschnittlichen Lagewert in Euro pro Quadratmeter an — aber ein Grundstückswert entsteht nicht durch simple Multiplikation mit der Fläche. Wer das tut, erhält eine erste Orientierung, jedoch keinen belastbaren Verkehrswert.
Grundformel — und warum sie meist nicht ausreicht
Ausgangspunkt ist die Formel: Bodenrichtwert (€/m²) × Grundstücksfläche (m²) = vorläufiger Bodenwert. Beispiel: Ein Richtwert von 350 €/m² und ein Grundstück mit 600 m² ergeben 210.000 €. Klingt einfach — ist es aber nur selten. Jeder Bodenrichtwert bezieht sich auf ein fiktives Richtwertgrundstück, das in der BORIS-Karte mit Merkmalen wie Größe, Zuschnitt, Nutzungsart und Geschossflächenzahl (GFZ) hinterlegt ist. Weicht das reale Grundstück von diesem Mustergrundstück ab, sind Umrechnungskoeffizienten anzuwenden.
Umrechnungskoeffizienten für Grundstücksgröße und GFZ
Gutachterausschüsse veröffentlichen Umrechnungstabellen, mit denen Abweichungen rechnerisch ausgeglichen werden. Zwei häufige Fälle:
- Grundstücksgröße: Ein 1.200 m² großes Grundstück in einer Zone, deren Richtwert auf 500 m² ausgelegt ist, kann je nach örtlicher Tabelle einen Abschlag von 5–15 % erhalten, weil größere Flächen pro Quadratmeter oft weniger wert sind.
- GFZ-Abweichung: Weist das tatsächliche Grundstück eine höhere bebaubare Geschossfläche auf als das Richtwertgrundstück, steigt der Bodenwert; bei niedrigerer GFZ sinkt er entsprechend. Konkret: Erlaubt das Bebauungsplan eine GFZ von 1,2, während das Richtwertgrundstück mit GFZ 0,8 berechnet wurde, fällt der bereinigte Quadratmeterpreis deutlich höher aus.
Tiefenzonierung: Straßenfront zählt mehr
In vielen Kommunen — vor allem in städtischen Lagen — unterteilen Gutachterausschüsse Grundstücke nach Tiefenzonen. Die straßenseitige Zone (häufig die ersten 30–40 Meter) wird höher bewertet als die dahinterliegende Hinterzone. Ein 80 Meter tiefes Grundstück ist also nicht einfach 80/30 × Vorderzonenwert wert. Die genauen Zonen und Faktoren stehen in den Bodenrichtwerttabellen des jeweiligen Gutachterausschusses und sind Teil der BORIS-Dokumentation — oft als gesondertes PDF zum Download.
Grenzen des Bodenrichtwerts als Wertgrundlage
Der Bodenrichtwert ist kein individuelles Wertgutachten, sondern ein statistischer Zonenwert. Er eignet sich als:
- erste Plausibilitätsprüfung vor einem Kauf oder Verkauf
- Basis für die Grundsteuerbewertung nach der Grundsteuerreform 2025
- Ausgangsgröße für Sachverständige, die nach ImmoWertV vorgehen
Er ersetzt jedoch nicht:
- ein Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB, wenn es um Kauf, Erbschaft, Schenkung oder Rechtsstreit geht
- die Prüfung von Erschließungsgrad, Bebaubarkeit und Altlastenverdacht, die den tatsächlichen Wert deutlich verschieben können
Ein Grundstück mit ungeklärter Erschließung oder eingetragener Baulast kann trotz attraktivem Bodenrichtwert erheblich weniger wert sein. Umgekehrt kann ein ecknahes Grundstück mit optimaler GFZ-Ausnutzung deutlich über dem Zonenwert liegen — der Richtwert bildet das nicht ab.
Praktische Einschätzung vor dem Gutachter
Nutzen Sie den Bodenrichtwert als Einstieg, nicht als Ergebnis. Für eine erste datengestützte Wertindikation — bevor Sie einen Sachverständigen beauftragen oder ein Angebot abgeben — bietet der Immobilienbewertungs-Rechner von inno-immobilien.de eine schnelle Orientierung auf Basis echter Vergleichsdaten. Für verbindliche Entscheidungen wie Erbauseinandersetzungen, Schenkungen oder größere Investitionen führt kein Weg an einem zertifizierten Gutachter vorbei, der Umrechnungskoeffizienten, Tiefenzonen und individuelle Grundstücksmerkmale vollständig berücksichtigt.
Bodenrichtwert und Grundsteuerreform 2025: Was Eigentümer wissen müssen
Seit dem 1. Januar 2025 gilt in Deutschland die reformierte Grundsteuer. Wer als Eigentümer einen neuen Grundsteuerbescheid erhalten hat und sich über den Berechnungsansatz wundert, stößt schnell auf eine bekannte Größe: den Bodenrichtwert. Im sogenannten Bundesmodell, das in der Mehrheit der Bundesländer Anwendung findet, ist er die zentrale Eingangsgröße für die Bewertung unbebauter und bebauter Grundstücke.
Das Bundesmodell: Bodenrichtwert als Berechnungsgrundlage
Im Bundesmodell ermittelt das Finanzamt den Grundsteuerwert auf Basis des Bodenrichtwerts vom Stichtag 1. Januar 2022. Die Formel lautet vereinfacht:
- Bodenwert = Grundstücksfläche × Bodenrichtwert (€/m²)
- Grundsteuerwert = Bodenwert + ggf. Gebäudewert (nach Ertragswert- oder Sachwertverfahren)
- Grundsteuermessbetrag = Grundsteuerwert × Steuermesszahl (je nach Nutzungsart und Bundesland)
- Grundsteuer = Grundsteuermessbetrag × Hebesatz der Gemeinde
Ein konkretes Beispiel: Ein Einfamilienhaus in Erfurt steht auf 600 m² Grundstück; der maßgebliche Bodenrichtwert in der jeweiligen Richtwertzone betrug am 1. Januar 2022 laut BORIS-Thüringen 180 €/m². Der Bodenwert beläuft sich damit auf 108.000 €. Der Gebäudewert kommt nach dem Sachwertverfahren hinzu. Den Hebesatz legt die Gemeinde eigenständig fest — er variiert je nach Kommune erheblich und kann nach der Reform angepasst worden sein.
Nicht überall zählt der Bodenrichtwert gleich
Mehrere Bundesländer haben die Öffnungsklausel genutzt und eigene Grundsteuermodelle eingeführt. Für Eigentümer ist das entscheidend:
- Bayern verwendet ein reines Flächenmodell: Grundstücks- und Gebäudefläche bestimmen den Steuerwert — der Bodenrichtwert spielt keine Rolle.
- Baden-Württemberg setzt ein modifiziertes Bodenwertmodell ein, das ausschließlich Bodenrichtwert und Grundstücksfläche berücksichtigt; Gebäude bleiben außen vor.
- Niedersachsen, Hamburg, Hessen und das Saarland haben ebenfalls Ländermodelle; die Gewichtung des Bodenrichtwerts variiert je nach Gesetz.
- In allen übrigen Bundesländern gilt das Bundesmodell mit dem Bodenrichtwert vom Stichtag 2022 als Ausgangsgröße.
Eigentümer sollten daher zunächst prüfen, welches Modell in ihrem Bundesland gilt, bevor sie ihren Grundsteuerwertbescheid mit den BORIS-Daten abgleichen.
Checkliste: Was Eigentümer jetzt prüfen sollten
- Bodenrichtwert im Bescheid nachvollziehen: Welche Richtwertzone hat das Finanzamt verwendet? Stimmt sie mit der Lage des Grundstücks im BORIS-Portal überein?
- Stichtag beachten: Maßgeblich ist der 1. Januar 2022 — nicht der aktuelle Wert aus dem BORIS-Portal.
- Grundstücksfläche prüfen: Weicht die im Bescheid genannte Fläche vom Grundbuchauszug ab, ist Einspruch sinnvoll.
- Grenzlagen klären: Liegt das Grundstück an der Grenze zweier Richtwertzonen, sollte geprüft werden, welche Zone das Finanzamt herangezogen hat.
- Einspruchsfrist wahren: Der Einspruch gegen den Grundsteuerwertbescheid muss in der Regel innerhalb eines Monats nach Zustellung eingelegt werden; die Frist beginnt mit der Bekanntgabe des Bescheids.
Wichtig: Die Grundsteuerbewertung spiegelt den Marktwert von 2022 wider und kann vom heutigen Verkehrswert erheblich abweichen. Wer den aktuellen Wert seiner Immobilie auf Basis echter Marktdaten ermitteln möchte, nutzt den kostenlosen Immobilienbewertungsrechner von Inno Immobilien — er arbeitet mit aktuellen Vergleichsdaten, nicht mit dem Stichtag 2022. Für eine langfristige Einschätzung, wie sich der Bodenwert entwickelt hat, empfiehlt sich zusätzlich der Wertentwicklungsrechner.
Bodenrichtwert als Kaufentscheidungshilfe: Typische Lesefehler vermeiden
Wer ein Grundstück kaufen möchte, greift häufig früh auf die BORIS-Karte zurück – und zieht daraus Schlüsse, die der Bodenrichtwert so nicht hergibt. Das Ergebnis: überzahlte Kaufpreise oder verpasste Verhandlungschancen. Die folgenden Stolperstellen treten in der Praxis besonders häufig auf.
Fehler 1: Bodenrichtwert gleich Kaufpreis setzen
Der häufigste Irrtum ist, den Bodenrichtwert als aktuellen Marktpreis zu verstehen. Er ist ein Durchschnittswert aus vergangenen Transaktionen einer Bodenrichtwertzone – kein Angebotspreisrechner für heute. Ein Grundstück in München-Schwabing oder Frankfurt-Sachsenhausen kann weit über dem ausgewiesenen Richtwert gehandelt werden, wenn die Nachfrage das Angebot übersteigt oder das Grundstück besondere Lagevorteile bietet. Umgekehrt liegt der tatsächliche Kaufpreis in strukturschwachen Regionen manchmal unter dem Richtwert, wenn keine Käufer vorhanden sind.
Fehler 2: Erschließungszustand nicht berücksichtigen
BORIS-Karten weisen den Bodenrichtwert meist für erschlossenes Bauland aus. Ein Grundstück am Ortsrand, das noch nicht an Kanal, Strom oder Straße angebunden ist, hat einen erheblich niedrigeren Verkehrswert – auch wenn es in derselben Richtwertzone liegt. Die Erschließungskosten können je nach Lage und Gemeinde mehrere zehntausend Euro betragen und müssen beim Kaufpreisvergleich separat eingerechnet werden.
Fehler 3: Unterschiedliche Nutzungsarten vermischen
BORIS unterscheidet strikt zwischen Wohnbauland, Gewerbeland, Mischgebiet und landwirtschaftlichen Flächen. Wer die Karte nicht auf die korrekte Nutzungsart filtert, vergleicht Äpfel mit Birnen. Ein Gewerbegebiet in Duisburg-Rheinhausen trägt andere Richtwerte als das angrenzende Wohngebiet – und keiner der beiden Werte gilt für die jeweils andere Nutzung. Entscheidend ist immer die im Bebauungsplan festgesetzte Nutzung des konkreten Flurstücks.
Fehler 4: Grundstücksgröße und Zuschnitt ignorieren
Bodenrichtwerte beziehen sich auf Grundstücke einer definierten Standardgröße und -form. Ein ungewöhnlich kleines Baugrundstück in Hamburg-Altona – etwa 150 m² statt der angenommenen 400 m² – ist je Quadratmeter häufig teurer bewertet, ein sehr großes oder ungünstig geschnittenes Grundstück dagegen günstiger. Diesen Korrekturfaktor, den Gutachter als „Umrechnungskoeffizient" bezeichnen, lässt die rohe BORIS-Zahl außen vor. Er muss separat ermittelt werden.
Fehler 5: Zonengrenzen unterschätzen
Bodenrichtwertgrenzen verlaufen oft mitten durch eine Straße oder entlang eines Blocks. Zwei Grundstücke, die sich direkt gegenüberliegen, können unterschiedlichen Zonen angehören – und damit deutlich verschiedene Richtwerte tragen. Wer nur die eigene Straßenseite prüft, sieht möglicherweise nicht das günstigere oder teurere Vergleichsniveau wenige Meter entfernt.
- Stichtag prüfen: Richtwerte gelten zum 1. Januar des Ermittlungsjahres – bei dynamischen Märkten kann ein zwei Jahre alter Wert irreführen.
- Mehrere Zonen vergleichen: Gibt es angrenzende Zonen mit ähnlicher Nutzung, zeigt der Vergleich, ob das Grundstück am Rand einer günstigeren Zone liegt.
- Nicht allein entscheiden: Der Bodenrichtwert ist ein Anhaltspunkt, kein Gutachten. Bei größeren Investitionen empfiehlt sich die Einschätzung eines zertifizierten Sachverständigen nach ImmoWertV.
Als erste Orientierung – bevor Sie einen Gutachter beauftragen – liefert der kostenlose Immobilienbewertungsrechner auf Basis echter Vergleichsdaten eine belastbare Wertindikation. So erkennen Sie früh, ob der Angebotspreis zum Bodenrichtwert passt oder ob Verhandlungsspielraum besteht.