Grundsteuer in Waldrach berechnen
In Waldrach gilt für die Grundsteuer das Bundesmodell von Rheinland-Pfalz. Einen amtlich belegten Hebesatz für Waldrach haben wir noch nicht hinterlegt — Ihren finden Sie auf dem Grundsteuerbescheid oder in der Hebesatzsatzung Ihrer Gemeinde. Tragen Sie ihn unten ein, der Rechner nutzt für alles Übrige die in Rheinland-Pfalz geltenden Regeln.
So rechnet Waldrach: Grundsteuerwert × Messzahl × Hebesatz. Den Grundsteuerwert setzt Ihr Finanzamt fest, die Messzahl beträgt in Rheinland-Pfalz 0,31 ‰ für Wohngrundstücke, und den Hebesatz beschließt die Gemeinde per Satzung — er steht auf Ihrem Grundsteuerbescheid. Bei einem Grundsteuerwert von 300.000 € und einem Hebesatz von 500 % wären das rund 465 € pro Jahr; tragen Sie unten Ihren eigenen Hebesatz ein.
Die Grundsteuer ist über die Betriebskosten auf Mieter umlagefähig — bei vermieteten Objekten also durchlaufend.
Richtwert ohne Gewähr. Berechnet nach dem Bundesmodell (GrStG, Stand 2025). Sieben Länder nutzen ein eigenes Modell mit abweichender Bemessungsgrundlage — dort die Werte aus Ihrem Bescheid eintragen. Diese Berechnung ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung. Maßgeblich sind der Einzelfall und der jeweilige Bescheid. Für eine verbindliche Auskunft wenden Sie sich an Ihren Steuerberater oder Notar.
Weicht der festgestellte Wert deutlich vom Marktwert ab, lohnt der Einspruch. Wir ermitteln den realistischen Verkehrswert kostenlos.
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Wie wird die Grundsteuer ab 2025 berechnet?
In drei Schritten: Grundsteuerwert × Steuermesszahl = Grundsteuermessbetrag, und dieser × Hebesatz der Gemeinde = Jahresgrundsteuer. Den Grundsteuerwert stellt das Finanzamt fest, den Hebesatz beschließt die Gemeinde — er ist der Grund, warum identische Häuser in Nachbarorten unterschiedlich belastet werden.
Wie hoch ist die Steuermesszahl?
Im Bundesmodell 0,31 ‰ für Wohngrundstücke und 0,34 ‰ für Nichtwohngrundstücke. Sie wurde gegenüber der alten Regelung stark abgesenkt, weil die neuen Grundsteuerwerte deutlich höher ausfallen als die alten Einheitswerte.
Welche Bundesländer haben eigene Modelle?
Bayern, Baden-Württemberg, Hessen, Niedersachsen, Hamburg, das Saarland und Sachsen weichen vom Bundesmodell ab. Bayern rechnet rein nach Flächen, Baden-Württemberg nach dem Bodenwert. Dort ist die Bemessungsgrundlage eine andere — nutzen Sie die Werte aus Ihrem Bescheid und die Option „eigene Messzahl“.
Kann ich gegen den Grundsteuerbescheid vorgehen?
Ja. Prüfen Sie zuerst den Grundsteuerwertbescheid des Finanzamts — er ist der Grundlagenbescheid; ein Fehler dort wirkt sich auf alle Folgejahre aus. Einspruchsfrist ist ein Monat. Liegt der festgestellte Wert deutlich über dem Verkehrswert, kann ein Gutachten helfen.