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Grundsteuer in Bonn berechnen

Der Hebesatz für die Grundsteuer B beträgt in Bonn aktuell 680 % (2026). Zusammen mit dem Grundsteuerwert Ihres Finanzamts und der Steuermesszahl ergibt sich daraus Ihre Jahresgrundsteuer.

Beispiel für Bonn: Bei einem Grundsteuerwert von 300.000 € und der in Nordrhein-Westfalen geltenden Messzahl 0,31 ‰ für Wohngrundstücke ergeben sich rund 632 € Grundsteuer pro Jahr. Rechnen Sie unten mit Ihren eigenen Werten.

Hebesatz Grundsteuer B
680 %
Modell
Bundesmodell · 0,31 ‰
Stand
2026
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Grundstücksart0,31
Grundsteuer pro Jahr
632,40 €
Messbetrag
93,00 €
pro Quartal
158,10 €
pro Monat
52,70 €
Formel
Wert × 0,31 ‰ × 680 %

Die Grundsteuer ist über die Betriebskosten auf Mieter umlagefähig — bei vermieteten Objekten also durchlaufend.

Richtwert ohne Gewähr. Berechnet nach dem Bundesmodell (GrStG, Stand 2025). Sieben Länder nutzen ein eigenes Modell mit abweichender Bemessungsgrundlage — dort die Werte aus Ihrem Bescheid eintragen. Diese Berechnung ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung. Maßgeblich sind der Einzelfall und der jeweilige Bescheid. Für eine verbindliche Auskunft wenden Sie sich an Ihren Steuerberater oder Notar.

Liegt Ihr Grundsteuerwert zu hoch?

Weicht der festgestellte Wert deutlich vom Marktwert ab, lohnt der Einspruch. Wir ermitteln den realistischen Verkehrswert kostenlos.

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[ Häufige Fragen ]

Wie wird die Grundsteuer ab 2025 berechnet?

In drei Schritten: Grundsteuerwert × Steuermesszahl = Grundsteuermessbetrag, und dieser × Hebesatz der Gemeinde = Jahresgrundsteuer. Den Grundsteuerwert stellt das Finanzamt fest, den Hebesatz beschließt die Gemeinde — er ist der Grund, warum identische Häuser in Nachbarorten unterschiedlich belastet werden.

Wie hoch ist die Steuermesszahl?

Im Bundesmodell 0,31 ‰ für Wohngrundstücke und 0,34 ‰ für Nichtwohngrundstücke. Sie wurde gegenüber der alten Regelung stark abgesenkt, weil die neuen Grundsteuerwerte deutlich höher ausfallen als die alten Einheitswerte.

Welche Bundesländer haben eigene Modelle?

Bayern, Baden-Württemberg, Hessen, Niedersachsen, Hamburg, das Saarland und Sachsen weichen vom Bundesmodell ab. Bayern rechnet rein nach Flächen, Baden-Württemberg nach dem Bodenwert. Dort ist die Bemessungsgrundlage eine andere — nutzen Sie die Werte aus Ihrem Bescheid und die Option „eigene Messzahl“.

Kann ich gegen den Grundsteuerbescheid vorgehen?

Ja. Prüfen Sie zuerst den Grundsteuerwertbescheid des Finanzamts — er ist der Grundlagenbescheid; ein Fehler dort wirkt sich auf alle Folgejahre aus. Einspruchsfrist ist ein Monat. Liegt der festgestellte Wert deutlich über dem Verkehrswert, kann ein Gutachten helfen.

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