Grundsteuer in Pforzheim berechnen
Der Hebesatz für die Grundsteuer B beträgt in Pforzheim aktuell 348 % (2026). Zusammen mit dem Grundsteuerwert Ihres Finanzamts und der Steuermesszahl ergibt sich daraus Ihre Jahresgrundsteuer.
Baden-Württemberg rechnet nach dem Bodenwertmodell — und zwar ausschließlich über den Boden: Grundstücksfläche × Bodenrichtwert × Steuermesszahl. Das Gebäude spielt keine Rolle, Wohnfläche und Baujahr sind irrelevant. Die Messzahl beträgt 1,3 ‰, bei überwiegender Wohnnutzung ermäßigt auf 0,91 ‰. Deshalb liegt der Hebesatz in Pforzheim mit 348 % deutlich niedriger als im Bundesmodell — die Zahlen sind nicht direkt vergleichbar.
Steht in Ihrem Bescheid; kostenlos abrufbar über die BORIS-BW-Auskunft.
Kein Gebäude-Feld? Richtig — in Baden-Württemberg zählt ausschließlich der Bodenwert. Wohnfläche, Baujahr und Zustand sind für die Grundsteuer irrelevant.
Hebesatz 348 % · Bodenwertmodell
Rechenweg: 400 m² × 1.000 €/m² = 400.000 € Grundsteuerwert × 0,91 ‰ = 364,00 € × 348 %.
Richtwert ohne Gewähr. Berechnet nach dem Landesgrundsteuergesetz BW (modifiziertes Bodenwertmodell, Stand 2026): Grundstücksfläche × Bodenrichtwert × Messzahl 1,3 ‰ bzw. 0,91 ‰ bei Wohnnutzung. Weitere Ermäßigungen (sozialer Wohnungsbau, Denkmalschutz) sind nicht abgebildet. Diese Berechnung ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung. Maßgeblich sind der Einzelfall und der jeweilige Bescheid. Für eine verbindliche Auskunft wenden Sie sich an Ihren Steuerberater oder Notar.
Der Bodenrichtwert ist nicht der Marktwert. Wir ermitteln den realistischen Verkehrswert kostenlos und unverbindlich.
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