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Grundsteuer in Osnabrück berechnen

Der Hebesatz für die Grundsteuer B beträgt in Osnabrück aktuell 545 % (2026). Zusammen mit dem Grundsteuerwert Ihres Finanzamts und der Steuermesszahl ergibt sich daraus Ihre Jahresgrundsteuer.

Niedersachsen rechnet nach dem Flächen-Lage-Modell: Grundstücksfläche × 0,04 €/m² plus Wohnfläche × 0,50 €/m² (Messzahl 70 %), anschließend multipliziert mit einem Lage-Faktor aus dem Verhältnis Ihres Bodenrichtwerts zum Gemeindedurchschnitt. Der Faktor ist bewusst gedämpft — ein doppelt so hoher Bodenrichtwert erhöht die Steuer nur um rund 23 %.

Hebesatz Grundsteuer B
545 %
Modell
Flächen-Lage-Modell
Stand
2026
Bundesland
Niedersachsen

Lage-Faktor: beide Bodenwerte stehen in Ihrem Bescheid. Die Lage wird bewusst gedämpft gewichtet — ein doppelt so hoher Bodenrichtwert erhöht die Steuer nur um rund 23 %.

Grundsteuer pro Jahr
354,02 €

Hebesatz 545 % · Flächen-Lage-Modell

Flächenansatz
61,50 €
Lage-Faktor
1,0562
Messbetrag
64,96 €
pro Monat
29,50 €

Rechenweg: Boden 400 m² × 0,04 € + Wohnfläche 130 m² × 0,50 € × 0,7 = 61,50 € × Lage-Faktor 1,0562 = 64,96 € Messbetrag × 545 %.

Richtwert ohne Gewähr. Berechnet nach dem Niedersächsischen Grundsteuergesetz (Flächen-Lage-Modell, Stand 2026): Äquivalenzzahlen 0,04 €/m² Boden und 0,50 €/m² Gebäude, Messzahl 70 % auf Wohnflächen, Lage-Faktor = (Bodenrichtwert ÷ Ø Gemeindewert) hoch 0,3. Diese Berechnung ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung. Maßgeblich sind der Einzelfall und der jeweilige Bescheid. Für eine verbindliche Auskunft wenden Sie sich an Ihren Steuerberater oder Notar.

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