Grundsteuer in München berechnen
Der Hebesatz für die Grundsteuer B beträgt in München aktuell 824 % (2026). Zusammen mit dem Grundsteuerwert Ihres Finanzamts und der Steuermesszahl ergibt sich daraus Ihre Jahresgrundsteuer.
Bayern rechnet rein nach Flächen — Bodenrichtwert, Baujahr und Ertrag spielen keine Rolle: Grundstücksfläche × 0,04 €/m² plus Wohnfläche × 0,50 €/m², die Wohnfläche mit einer Messzahl von 70 %. Beispiel für München: 120 m² Wohnfläche auf 200 m² Grundstück ergeben 50,00 € Messbetrag und damit rund 412 € Grundsteuer pro Jahr.
Bei einer Eigentumswohnung Ihr Anteil am Grundstück, nicht die Gesamtfläche.
Hebesatz 824 % · Flächenmodell
Rechenweg: Boden 200 m² × 0,04 € + Wohnfläche 120 m² × 0,50 € × 0,7 = 50,00 € Messbetrag × 824 %.
Richtwert ohne Gewähr. Berechnet nach dem Bayerischen Grundsteuergesetz (reines Flächenmodell, Stand 2026): Äquivalenzzahlen 0,04 €/m² Boden und 0,50 €/m² Gebäude, Messzahl 70 % auf Wohnflächen. Bayern kennt keine Lageermäßigung. Die Ermäßigung bei übergroßen Grundstücken ist nicht abgebildet. Diese Berechnung ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung. Maßgeblich sind der Einzelfall und der jeweilige Bescheid. Für eine verbindliche Auskunft wenden Sie sich an Ihren Steuerberater oder Notar.
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