Hamburg
Grundsteuer im Kreisfreie Stadt Hamburg berechnen
In Hamburg gilt für die Grundsteuer das Wohnlagemodell. Das ist Landesrecht und damit für alle 3 Gemeinden der kreisfreien Stadt Hamburg identisch — die Bemessungsgrundlage unterscheidet sich also nicht von Ort zu Ort.
Der Hebesatz wird von jeder Gemeinde einzeln beschlossen. Für den Kreis liegt uns bislang ein belegter Wert vor: Hamburg mit 975 %. Für die übrigen Gemeinden nehmen Sie den Satz von Ihrem Grundsteuerbescheid.
- Modell
- Wohnlagemodell
- Bundesland
- Hamburg
- Gemeinden
- 3
- Belegte Hebesätze
- 1 von 3
Bei einer Eigentumswohnung Ihr Anteil am Grundstück, nicht die Gesamtfläche.
Hebesatz 975 % · Wohnlagemodell
Rechenweg: Boden 25 m² × 0,04 € + Wohnfläche 100 m² × 0,50 € × 0,525 = 27,25 € Messbetrag × 975 %.
Richtwert ohne Gewähr. Berechnet nach dem Hamburgischen Grundsteuergesetz (Wohnlagemodell, Stand 2026): Äquivalenzzahlen 0,04 €/m² Boden und 0,50 €/m² Gebäude, Messzahlen 70 % Wohn- bzw. 87 % Nutzfläche, in normaler Wohnlage zusätzlich 25 % Ermäßigung. Diese Berechnung ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung. Maßgeblich sind der Einzelfall und der jeweilige Bescheid. Für eine verbindliche Auskunft wenden Sie sich an Ihren Steuerberater oder Notar.
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