Hessen
Grundsteuer im Kreisfreie Stadt Frankfurt am Main berechnen
In Hessen gilt für die Grundsteuer das Flächen-Faktor-Verfahren. Das ist Landesrecht und damit für alle 4 Gemeinden der kreisfreien Stadt Frankfurt am Main identisch — die Bemessungsgrundlage unterscheidet sich also nicht von Ort zu Ort.
Der Hebesatz wird von jeder Gemeinde einzeln beschlossen — er ist der einzige Wert in dieser Rechnung, der innerhalb des Kreises abweicht. Belegt sind uns aktuell 2 Gemeinden: Frankfurt am Main liegt bei 854,69 %, Frankfurt bei 854,69 %. Auf denselben Grundsteuerwert gerechnet ist das ein Unterschied von rund 0 %.
- Modell
- Flächen-Faktor-Verfahren
- Bundesland
- Hessen
- Gemeinden
- 4
- Belegte Hebesätze
- 2 von 4
Faktor: beide Bodenrichtwerte stehen in Ihrem Bescheid. Die Lage wird gedämpft gewichtet (Exponent 0,3) — ein doppelt so hoher Bodenrichtwert erhöht die Steuer nur um rund 23 %. Hessen rundet den Faktor auf zwei Nachkommastellen ab.
Hebesatz 854,69 % · Flächen-Faktor-Verfahren
Rechenweg: Boden 400 m² × 0,04 € + Wohnfläche 130 m² × 0,50 € × 0,7 = 61,50 € × Faktor 1,05 (aus 1,0562 abgerundet) = 64,58 € Messbetrag × 854,69 %.
Richtwert ohne Gewähr. Berechnet nach dem Hessischen Grundsteuergesetz (Flächen-Faktor-Verfahren, Stand 2026): Flächenbeträge 0,04 €/m² Boden und 0,50 €/m² Gebäude, Messzahl 70 % auf Wohnflächen, Faktor = (Bodenrichtwert ÷ Ø Gemeindewert) hoch 0,3 — nach § 7 HGrStG auf zwei Nachkommastellen abgerundet. Diese Berechnung ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung. Maßgeblich sind der Einzelfall und der jeweilige Bescheid. Für eine verbindliche Auskunft wenden Sie sich an Ihren Steuerberater oder Notar.
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