Grundsteuer in Frankfurt berechnen
Der Hebesatz für die Grundsteuer B beträgt in Frankfurt aktuell 854,69 % (2026). Zusammen mit dem Grundsteuerwert Ihres Finanzamts und der Steuermesszahl ergibt sich daraus Ihre Jahresgrundsteuer.
Hessen rechnet nach dem Flächen-Faktor-Verfahren: Grundstücksfläche × 0,04 €/m² plus Wohnfläche × 0,50 €/m² (Messzahl 70 %, effektiv 0,35 €/m²), anschließend multipliziert mit einem Faktor aus dem Verhältnis Ihres Bodenrichtwerts zum Gemeindedurchschnitt. Der Faktor wird nach § 7 HGrStG auf zwei Nachkommastellen abgerundet und dämpft die Lage bewusst — ein doppelt so hoher Bodenrichtwert erhöht die Steuer nur um rund 23 %.
Faktor: beide Bodenrichtwerte stehen in Ihrem Bescheid. Die Lage wird gedämpft gewichtet (Exponent 0,3) — ein doppelt so hoher Bodenrichtwert erhöht die Steuer nur um rund 23 %. Hessen rundet den Faktor auf zwei Nachkommastellen ab.
Hebesatz 854,69 % · Flächen-Faktor-Verfahren
Rechenweg: Boden 400 m² × 0,04 € + Wohnfläche 130 m² × 0,50 € × 0,7 = 61,50 € × Faktor 1,05 (aus 1,0562 abgerundet) = 64,58 € Messbetrag × 854,69 %.
Richtwert ohne Gewähr. Berechnet nach dem Hessischen Grundsteuergesetz (Flächen-Faktor-Verfahren, Stand 2026): Flächenbeträge 0,04 €/m² Boden und 0,50 €/m² Gebäude, Messzahl 70 % auf Wohnflächen, Faktor = (Bodenrichtwert ÷ Ø Gemeindewert) hoch 0,3 — nach § 7 HGrStG auf zwei Nachkommastellen abgerundet. Diese Berechnung ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung. Maßgeblich sind der Einzelfall und der jeweilige Bescheid. Für eine verbindliche Auskunft wenden Sie sich an Ihren Steuerberater oder Notar.
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