Grundsteuer in Homberg (Ohm) berechnen
In Homberg (Ohm) gilt für die Grundsteuer das Flächen-Faktor-Verfahren von Hessen. Einen amtlich belegten Hebesatz für Homberg (Ohm) haben wir noch nicht hinterlegt — Ihren finden Sie auf dem Grundsteuerbescheid oder in der Hebesatzsatzung Ihrer Gemeinde. Tragen Sie ihn unten ein, der Rechner nutzt für alles Übrige die in Hessen geltenden Regeln.
Hessen rechnet nach dem Flächen-Faktor-Verfahren: Grundstücksfläche × 0,04 €/m² plus Wohnfläche × 0,50 €/m² (Messzahl 70 %, effektiv 0,35 €/m²), anschließend multipliziert mit einem Faktor aus dem Verhältnis Ihres Bodenrichtwerts zum Gemeindedurchschnitt. Der Faktor wird nach § 7 HGrStG auf zwei Nachkommastellen abgerundet und dämpft die Lage bewusst — ein doppelt so hoher Bodenrichtwert erhöht die Steuer nur um rund 23 %.
Faktor: beide Bodenrichtwerte stehen in Ihrem Bescheid. Die Lage wird gedämpft gewichtet (Exponent 0,3) — ein doppelt so hoher Bodenrichtwert erhöht die Steuer nur um rund 23 %. Hessen rundet den Faktor auf zwei Nachkommastellen ab.
Hebesatz 854,69 % · Flächen-Faktor-Verfahren
Rechenweg: Boden 400 m² × 0,04 € + Wohnfläche 130 m² × 0,50 € × 0,7 = 61,50 € × Faktor 1,05 (aus 1,0562 abgerundet) = 64,58 € Messbetrag × 854,69 %.
Richtwert ohne Gewähr. Berechnet nach dem Hessischen Grundsteuergesetz (Flächen-Faktor-Verfahren, Stand 2026): Flächenbeträge 0,04 €/m² Boden und 0,50 €/m² Gebäude, Messzahl 70 % auf Wohnflächen, Faktor = (Bodenrichtwert ÷ Ø Gemeindewert) hoch 0,3 — nach § 7 HGrStG auf zwei Nachkommastellen abgerundet. Diese Berechnung ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung. Maßgeblich sind der Einzelfall und der jeweilige Bescheid. Für eine verbindliche Auskunft wenden Sie sich an Ihren Steuerberater oder Notar.
Wir ermitteln den realistischen Marktwert kostenlos und unverbindlich — auf Basis echter Verkaufsdaten Ihrer Lage.
Kostenlos & unverbindlich. Mit dem Absenden stimmen Sie unserer Datenschutzerklärung zu. Kein Kaltakquise-Anruf.