Grundsteuer in Hagenbüchach berechnen
In Hagenbüchach gilt für die Grundsteuer das Flächenmodell von Bayern. Einen amtlich belegten Hebesatz für Hagenbüchach haben wir noch nicht hinterlegt — Ihren finden Sie auf dem Grundsteuerbescheid oder in der Hebesatzsatzung Ihrer Gemeinde. Tragen Sie ihn unten ein, der Rechner nutzt für alles Übrige die in Bayern geltenden Regeln.
Bayern rechnet rein nach Flächen — Bodenrichtwert, Baujahr und Ertrag spielen keine Rolle: Grundstücksfläche × 0,04 €/m² plus Wohnfläche × 0,50 €/m², die Wohnfläche mit einer Messzahl von 70 %. Beispiel für Hagenbüchach: 120 m² Wohnfläche auf 200 m² Grundstück ergeben 50,00 € Messbetrag. Multipliziert mit dem Hebesatz Ihrer Gemeinde ergibt sich daraus die Jahressteuer.
Bei einer Eigentumswohnung Ihr Anteil am Grundstück, nicht die Gesamtfläche.
Hebesatz 824 % · Flächenmodell
Rechenweg: Boden 200 m² × 0,04 € + Wohnfläche 120 m² × 0,50 € × 0,7 = 50,00 € Messbetrag × 824 %.
Richtwert ohne Gewähr. Berechnet nach dem Bayerischen Grundsteuergesetz (reines Flächenmodell, Stand 2026): Äquivalenzzahlen 0,04 €/m² Boden und 0,50 €/m² Gebäude, Messzahl 70 % auf Wohnflächen. Bayern kennt keine Lageermäßigung. Die Ermäßigung bei übergroßen Grundstücken ist nicht abgebildet. Diese Berechnung ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung. Maßgeblich sind der Einzelfall und der jeweilige Bescheid. Für eine verbindliche Auskunft wenden Sie sich an Ihren Steuerberater oder Notar.
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