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Grundsteuer in Badenweiler berechnen

In Badenweiler gilt für die Grundsteuer das Bodenwertmodell von Baden-Württemberg. Einen amtlich belegten Hebesatz für Badenweiler haben wir noch nicht hinterlegt — Ihren finden Sie auf dem Grundsteuerbescheid oder in der Hebesatzsatzung Ihrer Gemeinde. Tragen Sie ihn unten ein, der Rechner nutzt für alles Übrige die in Baden-Württemberg geltenden Regeln.

Baden-Württemberg rechnet nach dem Bodenwertmodell — und zwar ausschließlich über den Boden: Grundstücksfläche × Bodenrichtwert × Steuermesszahl. Das Gebäude spielt keine Rolle, Wohnfläche und Baujahr sind irrelevant. Die Messzahl beträgt 1,3 ‰, bei überwiegender Wohnnutzung ermäßigt auf 0,91 ‰. Weil die Bemessungsgrundlage eine völlig andere ist, sind die Hebesätze in Baden-Württemberg nicht mit denen im Bundesmodell vergleichbar.

Hebesatz Grundsteuer B
noch nicht hinterlegt
Modell
Bodenwertmodell
Bundesland
Baden-Württemberg

Steht in Ihrem Bescheid; kostenlos abrufbar über die BORIS-BW-Auskunft.

Kein Gebäude-Feld? Richtig — in Baden-Württemberg zählt ausschließlich der Bodenwert. Wohnfläche, Baujahr und Zustand sind für die Grundsteuer irrelevant.

Grundsteuer pro Jahr
582,40 €

Hebesatz 160 % · Bodenwertmodell

Grundsteuerwert
400.000 €
Steuermesszahl
0,91
Messbetrag
364,00 €
pro Monat
48,53 €

Rechenweg: 400 m² × 1.000 €/m² = 400.000 € Grundsteuerwert × 0,91 ‰ = 364,00 € × 160 %.

Richtwert ohne Gewähr. Berechnet nach dem Landesgrundsteuergesetz BW (modifiziertes Bodenwertmodell, Stand 2026): Grundstücksfläche × Bodenrichtwert × Messzahl 1,3 ‰ bzw. 0,91 ‰ bei Wohnnutzung. Weitere Ermäßigungen (sozialer Wohnungsbau, Denkmalschutz) sind nicht abgebildet. Diese Berechnung ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung. Maßgeblich sind der Einzelfall und der jeweilige Bescheid. Für eine verbindliche Auskunft wenden Sie sich an Ihren Steuerberater oder Notar.

Was ist Ihre Immobilie wert?

Der Bodenrichtwert ist nicht der Marktwert. Wir ermitteln den realistischen Verkehrswert kostenlos und unverbindlich.

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