Was sind Kaufnebenkosten – und wie hoch fallen sie aus?
Wer eine Immobilie kauft, zahlt nicht nur den Kaufpreis. Darüber hinaus fallen zwingend Kosten an, die aus dem Eigenkapital beglichen werden müssen – Banken finanzieren diese sogenannten Kaufnebenkosten in der Regel nicht mit. Genau das überrascht viele Erstkäufer: Sie kalkulieren ihr Budget auf Basis des Kaufpreises und stellen erst beim Notartermin fest, dass noch einmal ein fünf- bis sechsstelliger Betrag obendrauf kommt.
Kaufnebenkosten ist der Sammelbegriff für alle Abgaben und Gebühren, die beim Erwerb einer Immobilie neben dem reinen Kaufpreis entstehen. Sie setzen sich aus drei Hauptblöcken zusammen:
- Grunderwerbsteuer – eine staatliche Steuer, die je nach Bundesland unterschiedlich hoch ausfällt
- Notar- und Grundbuchkosten – gesetzlich geregelte Gebühren für die notarielle Beurkundung und die Eintragung ins Grundbuch
- Maklerprovision – fällt an, wenn ein Makler in den Kauf eingebunden war
Wie hoch sind Kaufnebenkosten insgesamt?
Als Faustregel gelten 5 bis 12 Prozent des Kaufpreises – je nachdem, ob ein Makler beteiligt ist und in welchem Bundesland die Immobilie liegt. Ohne Makler liegt die Bandbreite typischerweise bei 5 bis 7 Prozent, mit Makler können es 10 bis 12 Prozent werden.
Ein konkretes Rechenbeispiel verdeutlicht das: Angenommen, Sie kaufen ein Reihenhaus für 380.000 Euro in einem Bundesland mit mittlerem Steuersatz und einem Makler, der die ortsübliche Provision verlangt. Dann kommen auf Sie je nach genauen Konditionen Kaufnebenkosten von rund 38.000 bis 46.000 Euro zu – Geld, das Sie liquid verfügbar haben müssen, bevor die Bank auch nur einen Cent auszahlt.
Bei einer Neubauwohnung für 290.000 Euro ohne Makler fallen die Nebenkosten spürbar geringer aus, liegen aber immer noch bei etwa 14.500 bis 20.000 Euro. Selbst wer glaubt, günstig eingekauft zu haben, muss diesen Puffer einplanen.
Warum sind Kaufnebenkosten so ein häufiger Stolperstein?
Das Problem: Die Nebenkosten sind nicht verhandelbar – Steuern und Notargebühren stehen fest, die Maklerprovision ist zumindest gedeckelt und geregelt. Wer sie nicht kennt oder unterschätzt, gefährdet die Finanzierungszusage der Bank, denn die meisten Kreditinstitute verlangen mindestens die vollständige Eigenkapitalabdeckung der Nebenkosten als Bedingung für die Darlehenszusage.
Bevor Sie konkrete Objekte besichtigen, lohnt sich deshalb ein kurzer Blick in den Kaufnebenkosten-Rechner: Er schlüsselt alle drei Blöcke für Ihren Zielkaufpreis und Ihr Bundesland auf – inklusive der aktuellen Grunderwerbsteuersätze. So wissen Sie noch vor dem ersten Notartermin, wie viel Eigenkapital Sie wirklich brauchen.
Grunderwerbsteuer 2026: aktuelle Steuersätze je Bundesland
Die Grunderwerbsteuer ist eine der größten Einzelpositionen in der Nebenkostenrechnung — und sie fällt an, bevor Sie einen einzigen Schlüssel in der Hand halten. Sobald der Kaufvertrag beim Notar unterzeichnet ist, setzt das Finanzamt einen Bescheid auf. Erst wenn dieser bezahlt ist, stellt es die sogenannte Unbedenklichkeitsbescheinigung aus. Ohne diese Bescheinigung kann das Grundbuchamt den neuen Eigentümer nicht eintragen. Die Steuer muss also beglichen sein, ehe Sie rechtlich vollständiger Eigentümer werden — das ist kein bürokratisches Detail, sondern ein harter Zeitplan, der zur Liquiditätsplanung gehört.
Was viele Käufer unterschätzt: Die Steuersätze sind Ländersache. Seit 2006 darf jedes Bundesland seinen eigenen Satz festlegen, und die Spanne ist erheblich. Bayern und Sachsen besteuern den Kaufpreis mit 3,5 Prozent; Brandenburg, Nordrhein-Westfalen, das Saarland, Schleswig-Holstein und Thüringen verlangen 6,5 Prozent — fast doppelt so viel. Bei einem Kaufpreis von 400.000 Euro bedeutet das den Unterschied zwischen 14.000 und 26.000 Euro, die vor dem Einzug überwiesen sein müssen.
Steuersätze je Bundesland im Überblick (Stand 2026)
- 3,5 % — Bayern, Sachsen
- 4,5 % — Hamburg
- 5,0 % — Baden-Württemberg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt
- 6,0 % — Berlin, Hessen
- 6,5 % — Brandenburg, Nordrhein-Westfalen, Saarland, Schleswig-Holstein, Thüringen
Einzelne Länder haben ihre Sätze in der Vergangenheit mehrfach angehoben. Prüfen Sie den aktuell gültigen Satz für Ihr Ziel-Bundesland kurz vor der Vertragsunterzeichnung — eine Änderung in der Zwischenzeit ist nicht ausgeschlossen.
Rechenbeispiel: drei Bundesländer, ein Kaufpreis
Kaufpreis: 350.000 Euro für eine Eigentumswohnung.
- Bayern (3,5 %): 12.250 Euro
- Baden-Württemberg (5,0 %): 17.500 Euro
- Nordrhein-Westfalen (6,5 %): 22.750 Euro
Allein der Wohnort macht hier über 10.000 Euro Unterschied. Wer in einer Grenzregion sucht — etwa im Dreieck NRW, Hessen, Rheinland-Pfalz — sollte Immobilien beiderseits der Landesgrenze vergleichen. Der günstigere Steuersatz kann einen nominell teureren Kaufpreis rechnerisch ausgleichen.
Was genau besteuert wird
Bemessungsgrundlage ist grundsätzlich der im Notarvertrag ausgewiesene Gesamtkaufpreis — einschließlich übernommener Schulden oder mitverkauftem Zubehör, das nicht separat bewertet ist. Wird eine Einbauküche, eine Gartenanlage oder sonstiges Mobiliar gesondert und glaubwürdig bewertet und im Vertrag klar abgegrenzt, kann dieser Betrag herausgerechnet werden. Das Finanzamt prüft solche Aufteilungen allerdings kritisch; unrealistisch hohe Ansätze erkennt es nicht an.
Steuerfrei bleibt die Übertragung zwischen Eheleuten und Lebenspartnern sowie in gerader Linie — also von Eltern auf Kinder oder umgekehrt. Bei solchen Transaktionen können jedoch Schenkungs- oder Erbschaftsteuer anfallen, je nach Wert und Freibetrag.
Wie hoch Ihre persönliche Grunderwerbsteuer ausfällt, berechnen Sie in Sekunden mit dem kostenlosen Grunderwerbsteuer-Rechner — Kaufpreis eintragen, Bundesland wählen, Ergebnis ablesen. Den vollständigen Überblick über alle Nebenkosten liefert der Kaufnebenkosten-Rechner.
Notar- und Grundbuchkosten: was Pflicht ist und was optional
Beim Immobilienkauf in Deutschland ist der Notar gesetzlich vorgeschrieben. § 311b BGB schreibt vor, dass jeder Kaufvertrag über ein Grundstück oder eine Eigentumswohnung notariell beurkundet werden muss — ein formloser Kaufvertrag ist schlicht unwirksam. Die gute Nachricht: Die Gebühren sind bundesweit einheitlich geregelt. Das Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) legt eine verbindliche Gebührentabelle fest, die sich ausschließlich nach dem beurkundeten Kaufpreis richtet. Ein Notar in Hamburg darf dieselbe Leistung nicht teurer anbieten als ein Notar in Nürnberg oder Leipzig.
Was die Kosten in der Praxis bedeuten
Als grobe Orientierung gelten 1,0 bis 1,5 % des Kaufpreises für den Notar und rund 0,3 bis 0,5 % für das Grundbuchamt — zusammen also in der Regel zwischen 1,5 und 2,0 % des Kaufpreises. Wer eine Immobilie für 320.000 € erwirbt, muss für Notar und Grundbuch mit etwa 4.800 bis 6.400 € rechnen. Bei 500.000 € wächst dieser Posten auf rund 7.500 bis 10.000 €. Diese Spanne ist keine Verhandlungsmasse — sie ergibt sich aus der Anzahl der notwendigen Amtshandlungen und dem Kaufpreis. Mit dem kostenlosen Notarkosten-Rechner lassen sich die Gesamtkosten für den eigenen Kaufpreis in Sekunden durchrechnen.
Pflichtleistungen: ohne diese läuft gar nichts
Folgende Positionen fallen bei jedem Immobilienkauf zwingend an und sind im Gesamtpreis enthalten:
- Beurkundung des Kaufvertrags: Der Notar liest den Vertrag vor, erklärt ihn und beurkundet die Unterschriften beider Parteien.
- Auflassungsvormerkung: Eine vorläufige Eintragung im Grundbuch, die den Käufer absichert, bevor der Kaufpreis vollständig bezahlt ist. Sie verhindert, dass der Verkäufer die Immobilie in der Zwischenzeit anderweitig veräußert oder belastet.
- Eigentumsumschreibung im Grundbuch: Erst mit dieser Eintragung wird der Käufer rechtlich zum Eigentümer. Das Grundbuchamt stellt dafür eigene Gebühren in Rechnung.
Optionale Leistungen, die die Rechnung erhöhen können
Wer die Immobilie finanziert oder besondere Umstände vorliegen hat, muss mit weiteren Notarkosten rechnen:
- Grundschuldbestellung: Finanziert eine Bank den Kauf, lässt sie sich eine Grundschuld im Grundbuch eintragen. Diese Amtshandlung erzeugt eine eigene Gebühr, die sich nach der Darlehenssumme richtet — bei einem Darlehen von 250.000 € kommen hier schnell 800 bis 1.200 € zusätzlich zusammen.
- Löschung alter Belastungen: Lastet noch eine Grundschuld des Vorbesitzers auf der Immobilie, muss diese gelöscht werden. Auch das kostet eine eigene Grundbuchgebühr.
- Notarielle Vollmacht: Kann eine Partei den Beurkundungstermin nicht persönlich wahrnehmen, ist eine notarielle Vollmacht nötig — eine weitere kostenpflichtige Amtshandlung.
- Treuhandabwicklung: Wickelt der Notar die Kaufpreiszahlung über ein Notaranderkonto ab (bei komplexen Transaktionen), entstehen Treuhandgebühren obendrauf. In der Praxis ist das aber eher die Ausnahme.
Wer zahlt — und wann
Notarkosten trägt in Deutschland üblicherweise der Käufer — so ist es in der weit überwiegenden Zahl der Kaufverträge vereinbart, auch wenn das Gesetz keine zwingende Regelung vorschreibt. Die Rechnung stellt der Notar in der Regel einige Wochen nach dem Beurkundungstermin aus. Zahlt der Käufer nicht fristgerecht, kann der Notar die Umschreibung im Grundbuch zurückhalten — ein wirksames Druckmittel. Wer also kurz vor dem Notartermin steht, sollte die Liquidität für Notar und Grundbuch bereits bereithalten, nicht erst nach dem Einzug.
Maklerprovision 2026: wer zahlt wie viel und wann
Seit dem 23. Dezember 2020 gilt für den Kauf von Wohnimmobilien das gesetzliche Halbteilungsprinzip (§§ 656a–656d BGB): Wer den Makler beauftragt hat, zahlt mindestens die Hälfte der Provision selbst — und darf die andere Hälfte nur dann vom Käufer verlangen, wenn beide Seiten denselben Betrag tragen. In der Praxis bedeutet das: Beauftragt der Verkäufer den Makler, wird die Courtage häufig 50/50 geteilt. Eine reine Käuferprovision, wie sie vor 2020 in einigen Regionen üblich war, ist bei Wohnimmobilien damit faktisch Geschichte.
Wie hoch ist die Maklerprovision 2026?
Eine gesetzliche Obergrenze gibt es nicht — die Höhe ist Verhandlungssache und regional unterschiedlich. In der Praxis haben sich folgende Sätze eingespielt:
- 3,57 % für den Käufer (inkl. 19 % MwSt.) bei einer Gesamtprovision von 7,14 % — bundesweit die häufigste Konstellation
- Einige Ballungsräume wie Berlin, Hamburg oder München liegen teilweise darunter; in ländlichen Regionen Süddeutschlands sind 7,14 % Gesamtprovision verbreitet
- Gewerbeimmobilien und Grundstücke fallen nicht unter das Halbteilungsprinzip für Wohnimmobilien — hier verhandeln Käufer und Verkäufer die Aufteilung frei
Wann wird die Provision fällig?
Die Maklerprovision entsteht erst mit dem rechtswirksamen Abschluss des notariellen Kaufvertrags — nicht bereits bei der Besichtigung oder dem Kaufangebot. Üblich ist eine Zahlungsfrist von 14 Tagen nach Vertragsunterzeichnung. Zahlt der Käufer seinen Anteil nicht, kann der Makler ihn direkt in Anspruch nehmen; die Provision des Verkäufers ist davon unabhängig.
Rechenbeispiel: Eigentumswohnung für 320.000 €
Bei einem Kaufpreis von 320.000 € und einer Käuferprovision von 3,57 % ergibt sich:
- Maklerprovision Käufer: 11.424 €
- Maklerprovision Verkäufer (gleicher Satz): 11.424 €
- Gesamtcourtage: 22.848 €
Dieser Betrag ist nicht über ein Bankdarlehen finanzierbar — Banken akzeptieren Kaufnebenkosten in der Regel nicht als besicherungsfähige Positionen. Käufer müssen die Provision aus Eigenkapital bestreiten. Wer keinen Makler einschaltet oder ein maklerfreies Angebot findet, spart diesen Posten vollständig — das lohnt sich besonders bei höheren Kaufpreisen. Auf inno-immobilien.de sind viele Objekte direkt vom Eigentümer oder mit transparent ausgewiesener Courtage gelistet, sodass Käufer die Nebenkosten schon beim Filtern vergleichen können.
Tipp: Mit dem Kaufnebenkosten-Rechner lässt sich die Maklerprovision zusammen mit Grunderwerbsteuer und Notarkosten auf den Cent genau berechnen — bevor der erste Besichtigungstermin stattfindet.
Kaufnebenkosten finanzieren: Eigenkapital oder Kredit?
Viele Käufer unterschätzen, wie stark die Kaufnebenkosten ihre Finanzierungsstruktur beeinflussen. Als Faustregel gilt: Wer mindestens 20 Prozent des Kaufpreises als Eigenkapital einbringt, erhält bei den meisten Banken die günstigsten Konditionen. Doch dabei werden die Nebenkosten oft vergessen — und das kann teuer werden.
Warum Banken Eigenkapital für Nebenkosten verlangen
Kreditinstitute bewerten ein Darlehen anhand des Beleihungsauslaufs (Loan-to-Value, LTV): dem Verhältnis von Darlehensbetrag zum Verkehrswert der Immobilie. Kaufnebenkosten wie Grunderwerbsteuer, Notar und Makler erhöhen zwar Ihre Gesamtausgaben, aber nicht den Immobilienwert, der der Bank als Sicherheit dient. Wer die Nebenkosten mitfinanzieren möchte, hebt damit den LTV über 100 Prozent — eine Konstellation, die viele Banken ablehnen oder mit deutlich höheren Zinsen bepreisen.
Rechenbeispiel: Nebenkosten aus Eigenkapital vs. mitfinanziert
Angenommen, Sie kaufen eine Wohnung in Nordrhein-Westfalen für 350.000 Euro. Die Kaufnebenkosten liegen je nach Maklereinbindung grob zwischen 10 und 15 Prozent — im Beispiel rund 45.000 Euro (Grunderwerbsteuer, Notar, Makler).
- Variante A – Nebenkosten aus Eigenkapital: Sie bringen 45.000 Euro Eigenkapital nur für die Nebenkosten mit, plus weitere 35.000 Euro auf den Kaufpreis (10 %). Darlehensbetrag: 315.000 Euro. LTV: 90 %. Übliche Zinsaufschläge: gering.
- Variante B – Nebenkosten mitfinanziert: Sie bringen 35.000 Euro Eigenkapital auf den Kaufpreis (10 %), die Nebenkosten laufen mit ins Darlehen. Darlehensbetrag: 360.000 Euro. LTV: effektiv über 100 %. Viele Banken lehnen ab oder verlangen Risikoaufschläge von 0,3 bis 0,7 Prozentpunkten.
Bei 360.000 Euro Darlehen und einem Zinsaufschlag von 0,5 Prozentpunkten über 10 Jahre summiert sich die Mehrlast schnell auf 15.000 bis 20.000 Euro zusätzliche Zinsen — mehr als genug Grund, die Nebenkosten wenn möglich aus eigenen Mitteln zu bestreiten.
Wenn das Eigenkapital knapp ist
Nicht jeder hat 10 bis 15 Prozent des Kaufpreises zusätzlich auf der hohen Kante. In diesem Fall gibt es einige Optionen:
- Nachrangdarlehen oder Förderkredit: KfW-Programme (z. B. Klimafreundlicher Neubau) oder Landesförderungen können ergänzend eingesetzt werden — sie zählen je nach Ausgestaltung als eigenkapitalähnlich.
- Privatdarlehen aus dem Familienkreis: Ein zinsgünstiges oder zinsloses Darlehen von Angehörigen verbessert die Eigenkapitalquote — sollte aber schriftlich und zu marktüblichen Konditionen vereinbart sein, um steuerliche Risiken zu vermeiden.
- Kaufpreis verhandeln: Jeder Euro, den Sie beim Kaufpreis einsparen, senkt gleichzeitig die Nebenkosten (Grunderwerbsteuer und Notar sind kaufpreisabhängig) und verbessert Ihren LTV.
Wie viel Kredit Sie sich realistisch leisten können und welchen Eigenkapitalanteil Ihre Wunschimmobilie erfordert, zeigt Ihnen der Annuitätendarlehen-Rechner auf einen Blick — inklusive monatlicher Rate und Zinslast über die gesamte Laufzeit.
So senken Käufer ihre Nebenkosten – legale Hebel im Überblick
Kaufnebenkosten sind keine Fixgröße – zumindest nicht vollständig. Wer die richtigen Stellschrauben kennt, kann je nach Kaufpreis mehrere tausend Euro legal einsparen. Die wichtigsten Hebel wirken schon vor dem Notartermin.
Inventar und Zubehör separat ausweisen
Der wirksamste Hebel bei der Grunderwerbsteuer: Bewegliche Gegenstände, die der Verkäufer mitverkauft, unterliegen nicht der Grunderwerbsteuer – vorausgesetzt, sie sind im Kaufvertrag einzeln und mit realistischen Zeitwerten aufgelistet. Typische Positionen sind Einbauküche, Markisen, Gartengeräte, hochwertige Leuchten oder eine Solaranlage, die noch nicht wesentlicher Gebäudebestandteil ist.
Rechenbeispiel: Kaufpreis 420.000 €, davon 18.000 € für Inventar. Die Grunderwerbsteuer fällt dann nur auf 402.000 € an – in Bayern (3,5 %) spart das 630 €, in Nordrhein-Westfalen (6,5 %) sogar 1.170 €. Das Finanzamt erkennt den Ansatz an, wenn die Werte marktüblich und nachvollziehbar sind. Zu niedrig angesetzte Beträge werden korrigiert; eine Küche, die zehn Jahre alt ist, wird nicht zum Neupreis bewertet.
Kaufpreisaufteilung für Kapitalanleger nutzen
Wer eine vermietete Immobilie kauft, profitiert von einer sauberen Aufteilung des Kaufpreises in Grund und Boden einerseits und Gebäude andererseits. Nur der Gebäudeanteil ist abschreibungsfähig (AfA). Je höher dieser Anteil, desto größer die jährliche Steuerersparnis. Eine vertragliche Aufteilung, die sich an den regionalen Bodenrichtwerten orientiert, ist tragfähiger als eine pauschale 50/50-Regel. Den Kaufpreisaufteilungs-Rechner können Käufer nutzen, um verschiedene Szenarien durchzuspielen, bevor der Notar beauftragt wird.
Notaroptionale Leistungen hinterfragen
Notarpflichtgebühren nach GNotKG sind festgeschrieben – hier gibt es keinen Verhandlungsspielraum. Wohl aber bei optionalen Nebenleistungen: Vollmachten, Betreuungsgebühren oder ein separater Rang-Rücktritt sind nicht immer nötig. Wer den Entwurf genau prüft und unnötige Klauseln streicht, kann die Rechnung um einige hundert Euro reduzieren. Tipp: Den Notarkostenentwurf vor dem Termin anfordern und bei Unklarheiten nachfragen.
Ohne Makler suchen – oder Provision nachverhandeln
Seit der gesetzlichen Provisionsteilung zahlen Käufer in der Regel maximal die Hälfte der vereinbarten Provision – und diese Hälfte ist oft verhandelbar, besonders bei höheren Kaufpreisen. Wer Objekte direkt über Portale wie inno-immobilien.de sucht, findet auch provisionsfrei angebotene Immobilien im Bestand.
- Inventarliste früh ansprechen: Spätestens beim zweiten Besichtigungstermin – nicht erst beim Notartermin.
- Kaufpreisaufteilung schriftlich vereinbaren: Eine mündliche Absprache zählt nicht.
- Notarentwurf 14 Tage vorher anfordern: Pflicht nach § 17 BeurkG – und Zeit genug, um ihn zu prüfen.
- Mehrere Finanzierungsangebote einholen: Unterschiedliche Bankmargen spiegeln sich direkt in der Gesamtbelastung wider.
Wie hoch Ihre individuellen Nebenkosten ausfallen, zeigt der Kaufnebenkosten-Rechner – inklusive Bundesland-spezifischer Grunderwerbsteuer und optionaler Maklerprovision. Ein realistischer Überblick vor dem ersten Angebot schützt vor bösen Überraschungen beim Notartermin.