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Grundsteuer-Rechner in Karlsruhe

Grundsteuerwert × Messzahl × Hebesatz.

Der Hebesatz für die Grundsteuer B beträgt in Karlsruhe aktuell 270 % (2026). Zusammen mit dem Grundsteuerwert Ihres Finanzamts und der Steuermesszahl ergibt sich daraus Ihre Jahresgrundsteuer.

Baden-Württemberg rechnet nach dem Bodenwertmodell — und zwar ausschließlich über den Boden: Grundstücksfläche × Bodenrichtwert × Steuermesszahl. Das Gebäude spielt keine Rolle, Wohnfläche und Baujahr sind irrelevant. Die Messzahl beträgt 1,3 ‰, bei überwiegender Wohnnutzung ermäßigt auf 0,91 ‰. Deshalb liegt der Hebesatz in Karlsruhe mit 270 % deutlich niedriger als im Bundesmodell — die Zahlen sind nicht direkt vergleichbar.

Hebesatz Grundsteuer B
270 %
Modell
Bodenwertmodell
Stand
2026
Bundesland
Baden-Württemberg
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