Schaden-Gutachten in Ludwigshafen am Rhein
Dokumentation und Bewertung von Bauschäden, Feuchte und Mängeln — für Versicherung und Gericht.
647 %
5 %
Bundesmodell
Quelle: Stadt Ludwigshafen am Rhein, Seite 'Grundsteuer' — nach Einführung des Grundsteuerhebesatzgesetzes Rheinland-Pfalz hat der Stadtrat am 16.06.2025 DIFFERENZIERTE Hebesaetze beschlossen: 647 % Wohngrundstuecke (hier angesetzt, Eigentuemer-Zielgruppe) / 1.293 % Nichtwohn und unbebaut; beruecksichtigt in den Bescheiden ab 01.09.2025, unbefristet fortgeltend. ACHTUNG: die frueheren einheitlichen 817 % (Beschluss 09.12.2024) und die vielerorts genannten 540 % sind für Wohngrundstuecke beide falsch.
Beweissicherung, häufig nach § 485 ZPO
Versicherung, Gegenseite, Gericht
- Feuchte-, Schimmel- oder Rissschäden
- Streit mit dem Bauträger oder Handwerksbetrieb
- Regulierung mit der Versicherung
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