Restnutzungsdauer-Gutachten in Solingen
Gutachten zur tatsächlichen Restnutzungsdauer nach § 7 EStG / ImmoWertV — kürzere AfA-Dauer, höhere Abschreibung, spürbare Steuerersparnis.
805 %
6,5 %
Bundesmodell
Quelle: Klingenstadt Solingen, Serviceportal der Stadt (service.solingen.de, Dienstleistung Grundsteuer): Hebesatz Grundsteuer B 805 %, mit dem ausdruecklichen Hinweis 'Die Hebesaetze sind einheitlich für die in einer Gemeinde liegenden Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (Grundsteuer A) und für die sonstigen Grundstuecke und Gebäude (Grundsteuer B)' — also keine Differenzierung nach der NRW-Option. Jahr 2026 belegt durch die BdSt-NRW-Tabelle Realsteuerhebesaetze 2026 (Stand 19.02.2026): beschlossen Ja, 2026 = 2025 = 805, Differenz 0.
§ 7 Abs. 4 Satz 2 EStG, Anlage 1 ImmoWertV
Finanzamt
- Höhere Abschreibung für ein vermietetes Objekt
- Nach dem Kauf einer Bestandsimmobilie
- Nachweis gegenüber dem Finanzamt
Schelling & Kollegen
Zertifizierte Immobiliensachverständige aus Kornwestheim. Verkehrswertgutachten nach ImmoWertV für Erbfall, Scheidung, Finanzierung und Steuer.
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