Restnutzungsdauer-Gutachten in Remscheid
Gutachten zur tatsächlichen Restnutzungsdauer nach § 7 EStG / ImmoWertV — kürzere AfA-Dauer, höhere Abschreibung, spürbare Steuerersparnis.
1058 %
6,5 %
Bundesmodell
Quelle: Stadt Remscheid, Hebesatzsatzung vom 16.12.2024 (Ratsbeschluss 12.12.2024, Amtsblatt 18.12.2024), § 2 setzt die Hebesaetze für das HAUSHALTSJAHR 2026 fest: Grundsteuer B einheitlich 1058 v. H. NRW hat die Option auf differenzierte Hebesaetze (GV. NRW. 2024 S. 490); Remscheid nutzt sie ausdruecklich NICHT, die Satzung sagt 'einheitlich'. Bestaetigt durch die BdSt-NRW-Tabelle Realsteuerhebesaetze 2026 (Stand 19.02.2026): beschlossen Ja, 2026 = 2025 = 1058, Differenz 0.
§ 7 Abs. 4 Satz 2 EStG, Anlage 1 ImmoWertV
Finanzamt
- Höhere Abschreibung für ein vermietetes Objekt
- Nach dem Kauf einer Bestandsimmobilie
- Nachweis gegenüber dem Finanzamt
Schelling & Kollegen
Zertifizierte Immobiliensachverständige aus Kornwestheim. Verkehrswertgutachten nach ImmoWertV für Erbfall, Scheidung, Finanzierung und Steuer.
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