Restnutzungsdauer-Gutachten in Pforzheim
Gutachten zur tatsächlichen Restnutzungsdauer nach § 7 EStG / ImmoWertV — kürzere AfA-Dauer, höhere Abschreibung, spürbare Steuerersparnis.
348 %
5 %
Landesmodell
Quelle: Stadt Pforzheim (pforzheim.de, 'Grundsteuerreform') — 'Grundsteuer A (land- und forstwirtschaftliche Betriebe): 517 vom Hundert / Grundsteuer B (übrige Grundstuecke): 348 vom Hundert', Gemeinderatsbeschluss Dezember 2024, gueltig ab 01.01.2025 (zuvor 550 v.H.). Die staedtische Seite weist zum Abrufzeitpunkt 08/2026 keine abweichenden Saetze für 2026 aus. Baden-Wuerttemberg: Bodenwertmodell nach LGrStG, ein einheitlicher Hebesatz.
§ 7 Abs. 4 Satz 2 EStG, Anlage 1 ImmoWertV
Finanzamt
- Höhere Abschreibung für ein vermietetes Objekt
- Nach dem Kauf einer Bestandsimmobilie
- Nachweis gegenüber dem Finanzamt
Schelling & Kollegen
Zertifizierte Immobiliensachverständige aus Kornwestheim. Verkehrswertgutachten nach ImmoWertV für Erbfall, Scheidung, Finanzierung und Steuer.
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