Restnutzungsdauer-Gutachten in Paderborn
Gutachten zur tatsächlichen Restnutzungsdauer nach § 7 EStG / ImmoWertV — kürzere AfA-Dauer, höhere Abschreibung, spürbare Steuerersparnis.
579 %
6,5 %
Bundesmodell
Quelle: IHK Ostwestfalen, 'Realsteuerhebesaetze 2021 bis 2026 im Bezirk der IHK Ostwestfalen' (PDF vom 10.07.2026): Paderborn Grundsteuer B 2026 = 579, Spalten für differenzierte Hebesaetze 2026 leer. Der Rat der Stadt Paderborn hat für den Haushalt 2026 ausdruecklich AUFKOMMENSNEUTRALE, EINHEITLICHE Hebesaetze beschlossen (Grundsteuer A 278 %, Grundsteuer B 579 %) — die Einheitlichkeit ist damit von der Stadt selbst benannt, nicht nur aus der leeren Spalte geschlossen.
§ 7 Abs. 4 Satz 2 EStG, Anlage 1 ImmoWertV
Finanzamt
- Höhere Abschreibung für ein vermietetes Objekt
- Nach dem Kauf einer Bestandsimmobilie
- Nachweis gegenüber dem Finanzamt
Schelling & Kollegen
Zertifizierte Immobiliensachverständige aus Kornwestheim. Verkehrswertgutachten nach ImmoWertV für Erbfall, Scheidung, Finanzierung und Steuer.
Profil ansehen