Restnutzungsdauer-Gutachten in Oldenburg (Oldenburg)
Gutachten zur tatsächlichen Restnutzungsdauer nach § 7 EStG / ImmoWertV — kürzere AfA-Dauer, höhere Abschreibung, spürbare Steuerersparnis.
[ Zahlen für Oldenburg (Oldenburg) ]
Grundsteuer B · Hebesatz 2026
539 %
Grunderwerbsteuer · Niedersachsen
5 %
Grundsteuer-Modell
Landesmodell
Quelle: Stadt Oldenburg (Oldb), Ratsbeschluss 25.11.2024 — Grundsteuer B 539 % ab 01.01.2025; der Rat lehnte am 15.12. eine Anpassung ab, für 2026 also unveraendert. Niedersachsen: Flaechen-Lage-Modell.
[ Rechtsgrundlage ]
§ 7 Abs. 4 Satz 2 EStG, Anlage 1 ImmoWertV
[ Adressat ]
Finanzamt
- Höhere Abschreibung für ein vermietetes Objekt
- Nach dem Kauf einer Bestandsimmobilie
- Nachweis gegenüber dem Finanzamt
[ Sachverständige für Restnutzungsdauer ]
Verifizierter Partner
Schelling & Kollegen
Zertifizierte Immobiliensachverständige aus Kornwestheim. Verkehrswertgutachten nach ImmoWertV für Erbfall, Scheidung, Finanzierung und Steuer.
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