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Restnutzungsdauer-Gutachten in Mülheim an der Ruhr

Gutachten zur tatsächlichen Restnutzungsdauer nach § 7 EStG / ImmoWertV — kürzere AfA-Dauer, höhere Abschreibung, spürbare Steuerersparnis.

[ Zahlen für Mülheim an der Ruhr ]
Grundsteuer B · Hebesatz 2026

990 %

Grunderwerbsteuer · Nordrhein-Westfalen

6,5 %

Grundsteuer-Modell

Bundesmodell

Quelle: Stadt Muelheim an der Ruhr, Seite 'Grundsteuer' — Hebesatz-Historie 'Grundsteuer B (bebaute und bebaubare Grundstuecke) ab 2019: 890 % / AB 2026: 990 %', einheitlich (Ratsbeschluss 12.03.2026; die Hebesatzsatzung 2026/2027 v. 19.12.2025 hatte die Grundsteuer B bewusst ausgeklammert und die Entscheidung vertagt). ACHTUNG: 890 % ist der ALTE Satz, den Aggregatoren und auch die vorlaeufige BdSt-NRW-Tabelle noch führen — 100 Punkte zu niedrig.

[ Rechtsgrundlage ]

§ 7 Abs. 4 Satz 2 EStG, Anlage 1 ImmoWertV

[ Adressat ]

Finanzamt

  • Höhere Abschreibung für ein vermietetes Objekt
  • Nach dem Kauf einer Bestandsimmobilie
  • Nachweis gegenüber dem Finanzamt
[ Sachverständige für Restnutzungsdauer ]
Verifizierter Partner

Schelling & Kollegen

Zertifizierte Immobiliensachverständige aus Kornwestheim. Verkehrswertgutachten nach ImmoWertV für Erbfall, Scheidung, Finanzierung und Steuer.

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