Restnutzungsdauer-Gutachten in Mainz
Gutachten zur tatsächlichen Restnutzungsdauer nach § 7 EStG / ImmoWertV — kürzere AfA-Dauer, höhere Abschreibung, spürbare Steuerersparnis.
[ Zahlen für Mainz ]
Grundsteuer B · Hebesatz 2026
480 %
Grunderwerbsteuer · Rheinland-Pfalz
5 %
Grundsteuer-Modell
Bundesmodell
Quelle: Landeshauptstadt Mainz, Grundsteuerhebesatzsatzung — DIFFERENZIERTE Saetze rueckwirkend ab 01.01.2025: 480 % Wohngrundstuecke (hier angesetzt, Eigentuemer-Zielgruppe) / 720 % Nichtwohngrundstuecke; Satzung unbefristet, keine Aenderung für 2026 veröffentlicht.
[ Rechtsgrundlage ]
§ 7 Abs. 4 Satz 2 EStG, Anlage 1 ImmoWertV
[ Adressat ]
Finanzamt
- Höhere Abschreibung für ein vermietetes Objekt
- Nach dem Kauf einer Bestandsimmobilie
- Nachweis gegenüber dem Finanzamt
[ Sachverständige für Restnutzungsdauer ]
Verifizierter Partner
Schelling & Kollegen
Zertifizierte Immobiliensachverständige aus Kornwestheim. Verkehrswertgutachten nach ImmoWertV für Erbfall, Scheidung, Finanzierung und Steuer.
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