Restnutzungsdauer-Gutachten in Ludwigshafen am Rhein
Gutachten zur tatsächlichen Restnutzungsdauer nach § 7 EStG / ImmoWertV — kürzere AfA-Dauer, höhere Abschreibung, spürbare Steuerersparnis.
647 %
5 %
Bundesmodell
Quelle: Stadt Ludwigshafen am Rhein, Seite 'Grundsteuer' — nach Einführung des Grundsteuerhebesatzgesetzes Rheinland-Pfalz hat der Stadtrat am 16.06.2025 DIFFERENZIERTE Hebesaetze beschlossen: 647 % Wohngrundstuecke (hier angesetzt, Eigentuemer-Zielgruppe) / 1.293 % Nichtwohn und unbebaut; beruecksichtigt in den Bescheiden ab 01.09.2025, unbefristet fortgeltend. ACHTUNG: die frueheren einheitlichen 817 % (Beschluss 09.12.2024) und die vielerorts genannten 540 % sind für Wohngrundstuecke beide falsch.
§ 7 Abs. 4 Satz 2 EStG, Anlage 1 ImmoWertV
Finanzamt
- Höhere Abschreibung für ein vermietetes Objekt
- Nach dem Kauf einer Bestandsimmobilie
- Nachweis gegenüber dem Finanzamt
Schelling & Kollegen
Zertifizierte Immobiliensachverständige aus Kornwestheim. Verkehrswertgutachten nach ImmoWertV für Erbfall, Scheidung, Finanzierung und Steuer.
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