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Restnutzungsdauer-Gutachten in Ludwigshafen am Rhein

Gutachten zur tatsächlichen Restnutzungsdauer nach § 7 EStG / ImmoWertV — kürzere AfA-Dauer, höhere Abschreibung, spürbare Steuerersparnis.

[ Zahlen für Ludwigshafen am Rhein ]
Grundsteuer B · Hebesatz 2026

647 %

Grunderwerbsteuer · Rheinland-Pfalz

5 %

Grundsteuer-Modell

Bundesmodell

Quelle: Stadt Ludwigshafen am Rhein, Seite 'Grundsteuer' — nach Einführung des Grundsteuerhebesatzgesetzes Rheinland-Pfalz hat der Stadtrat am 16.06.2025 DIFFERENZIERTE Hebesaetze beschlossen: 647 % Wohngrundstuecke (hier angesetzt, Eigentuemer-Zielgruppe) / 1.293 % Nichtwohn und unbebaut; beruecksichtigt in den Bescheiden ab 01.09.2025, unbefristet fortgeltend. ACHTUNG: die frueheren einheitlichen 817 % (Beschluss 09.12.2024) und die vielerorts genannten 540 % sind für Wohngrundstuecke beide falsch.

[ Rechtsgrundlage ]

§ 7 Abs. 4 Satz 2 EStG, Anlage 1 ImmoWertV

[ Adressat ]

Finanzamt

  • Höhere Abschreibung für ein vermietetes Objekt
  • Nach dem Kauf einer Bestandsimmobilie
  • Nachweis gegenüber dem Finanzamt
[ Sachverständige für Restnutzungsdauer ]
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Zertifizierte Immobiliensachverständige aus Kornwestheim. Verkehrswertgutachten nach ImmoWertV für Erbfall, Scheidung, Finanzierung und Steuer.

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