Restnutzungsdauer-Gutachten in Karlsruhe
Gutachten zur tatsächlichen Restnutzungsdauer nach § 7 EStG / ImmoWertV — kürzere AfA-Dauer, höhere Abschreibung, spürbare Steuerersparnis.
[ Zahlen für Karlsruhe ]
Grundsteuer B · Hebesatz 2026
270 %
Grunderwerbsteuer · Baden-Württemberg
5 %
Grundsteuer-Modell
Landesmodell
Quelle: Stadt Karlsruhe (karlsruhe.de) — Grundsteuer B 270 % ab 01.01.2025, Gemeinderatsbeschluss 22.10.2024 (von 490 % gesenkt); gilt bis zur nächsten Beschlussfassung, laengstens bis 31.12.2030.
[ Rechtsgrundlage ]
§ 7 Abs. 4 Satz 2 EStG, Anlage 1 ImmoWertV
[ Adressat ]
Finanzamt
- Höhere Abschreibung für ein vermietetes Objekt
- Nach dem Kauf einer Bestandsimmobilie
- Nachweis gegenüber dem Finanzamt
[ Sachverständige für Restnutzungsdauer ]
Verifizierter Partner
Schelling & Kollegen
Zertifizierte Immobiliensachverständige aus Kornwestheim. Verkehrswertgutachten nach ImmoWertV für Erbfall, Scheidung, Finanzierung und Steuer.
Profil ansehen