Restnutzungsdauer-Gutachten in Hamburg
Gutachten zur tatsächlichen Restnutzungsdauer nach § 7 EStG / ImmoWertV — kürzere AfA-Dauer, höhere Abschreibung, spürbare Steuerersparnis.
[ Zahlen für Hamburg ]
Grundsteuer B · Hebesatz 2026
975 %
Grunderwerbsteuer · Hamburg
5,5 %
Grundsteuer-Modell
Landesmodell
Quelle: Finanzbehörde Hamburg (hamburg.de/grundsteuer) — Hebesatz Grundsteuer B 975 % ab 2026 nach HmbGrStG; Wohnlagemodell mit Äquivalenzzahlen 0,04 €/m² (Boden) und 0,50 €/m² (Gebäude), Messzahl 70 % Wohn- / 87 % Nutzfläche, normale Wohnlage zusätzlich −25 %.
[ Rechtsgrundlage ]
§ 7 Abs. 4 Satz 2 EStG, Anlage 1 ImmoWertV
[ Adressat ]
Finanzamt
- Höhere Abschreibung für ein vermietetes Objekt
- Nach dem Kauf einer Bestandsimmobilie
- Nachweis gegenüber dem Finanzamt
[ Sachverständige für Restnutzungsdauer ]
Verifizierter Partner
Schelling & Kollegen
Zertifizierte Immobiliensachverständige aus Kornwestheim. Verkehrswertgutachten nach ImmoWertV für Erbfall, Scheidung, Finanzierung und Steuer.
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