Restnutzungsdauer-Gutachten in Halle/ Saale
Gutachten zur tatsächlichen Restnutzungsdauer nach § 7 EStG / ImmoWertV — kürzere AfA-Dauer, höhere Abschreibung, spürbare Steuerersparnis.
500 %
5 %
Bundesmodell
Quelle: Stadt Halle (Saale), Fuenfte Satzung zur Aenderung der Hebesatzsatzung (Stadtratsbeschluss 25.03.2026, ausgefertigt 14.04.2026, Amtsblatt Nr. 8 v. 24.04.2026) — Grundsteuer B 500 v.H. ab 01.01.2026. Ausdruecklich EINHEITLICH: 'Eine Differenzierung des Hebesatzes für Grundsteuer B nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 und 2 des Grundsteuerhebesatzgesetzes Sachsen-Anhalt erfolgt nicht.' Die presseseitig diskutierte Erhöhung auf 680 % wurde NICHT beschlossen.
§ 7 Abs. 4 Satz 2 EStG, Anlage 1 ImmoWertV
Finanzamt
- Höhere Abschreibung für ein vermietetes Objekt
- Nach dem Kauf einer Bestandsimmobilie
- Nachweis gegenüber dem Finanzamt
Schelling & Kollegen
Zertifizierte Immobiliensachverständige aus Kornwestheim. Verkehrswertgutachten nach ImmoWertV für Erbfall, Scheidung, Finanzierung und Steuer.
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