Restnutzungsdauer-Gutachten in Gütersloh
Gutachten zur tatsächlichen Restnutzungsdauer nach § 7 EStG / ImmoWertV — kürzere AfA-Dauer, höhere Abschreibung, spürbare Steuerersparnis.
703 %
6,5 %
Bundesmodell
Quelle: IHK Ostwestfalen, 'Realsteuerhebesaetze 2021 bis 2026 im Bezirk der IHK Ostwestfalen' (PDF vom 10.07.2026): Guetersloh Grundsteuer B 2026 = 703, und die Spalten 'Wohngrundst. 2026' und 'Nicht-Wohngr. 2026' sind LEER — also kein differenzierter Hebesatz nach der NRW-Option (GV. NRW. 2024 S. 490). Dass leer wirklich 'nicht differenziert' heisst, ist in derselben Tabelle belegt: Borgentreich führt dort 583 / 1136, Loehne 749 / 1498. Beschlossen: Ratssitzung 19.12.2024 (Grundsteuer A 364, B 703); der staedtische Haushalt 2026 haelt beide Saetze unveraendert.
§ 7 Abs. 4 Satz 2 EStG, Anlage 1 ImmoWertV
Finanzamt
- Höhere Abschreibung für ein vermietetes Objekt
- Nach dem Kauf einer Bestandsimmobilie
- Nachweis gegenüber dem Finanzamt
Schelling & Kollegen
Zertifizierte Immobiliensachverständige aus Kornwestheim. Verkehrswertgutachten nach ImmoWertV für Erbfall, Scheidung, Finanzierung und Steuer.
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