Restnutzungsdauer-Gutachten in Freiburg im Breisgau
Gutachten zur tatsächlichen Restnutzungsdauer nach § 7 EStG / ImmoWertV — kürzere AfA-Dauer, höhere Abschreibung, spürbare Steuerersparnis.
[ Zahlen für Freiburg im Breisgau ]
Grundsteuer B · Hebesatz 2026
235 %
Grunderwerbsteuer · Baden-Württemberg
5 %
Grundsteuer-Modell
Landesmodell
Quelle: Stadt Freiburg i. Br., Satzung über die Festsetzung der Hebesaetze für die Realsteuern (Gemeinderatsbeschluss 26.11.2024) — Grundsteuer B 235 % ab 01.01.2025, festgesetzt für 2025 UND 2026, gueltig bis zur nächsten Beschlussfassung, laengstens 31.12.2030.
[ Rechtsgrundlage ]
§ 7 Abs. 4 Satz 2 EStG, Anlage 1 ImmoWertV
[ Adressat ]
Finanzamt
- Höhere Abschreibung für ein vermietetes Objekt
- Nach dem Kauf einer Bestandsimmobilie
- Nachweis gegenüber dem Finanzamt
[ Sachverständige für Restnutzungsdauer ]
Verifizierter Partner
Schelling & Kollegen
Zertifizierte Immobiliensachverständige aus Kornwestheim. Verkehrswertgutachten nach ImmoWertV für Erbfall, Scheidung, Finanzierung und Steuer.
Profil ansehen