Restnutzungsdauer-Gutachten in Frankfurt am Main
Gutachten zur tatsächlichen Restnutzungsdauer nach § 7 EStG / ImmoWertV — kürzere AfA-Dauer, höhere Abschreibung, spürbare Steuerersparnis.
854.69 %
6 %
Landesmodell
Quelle: Stadt Frankfurt am Main, Hebesatzsatzung (Beschluss der Stadtverordnetenversammlung 12.12.2024, in Kraft ab 01.01.2025) — Grundsteuer B 854,69 %, der Hebesatzempfehlung des Landes Hessen folgend. Für 2026 unveraendert: IHK Frankfurt am Main, Realsteuerhebesaetze des IHK-Bezirks für die Jahre 2026 und 2025, führt Frankfurt am Main ohne Klammerwert (die Klammer weist dort eine Aenderung gegenüber 2025 aus). Hessen: Flaechen-Faktor-Verfahren nach HGrStG.
§ 7 Abs. 4 Satz 2 EStG, Anlage 1 ImmoWertV
Finanzamt
- Höhere Abschreibung für ein vermietetes Objekt
- Nach dem Kauf einer Bestandsimmobilie
- Nachweis gegenüber dem Finanzamt
Schelling & Kollegen
Zertifizierte Immobiliensachverständige aus Kornwestheim. Verkehrswertgutachten nach ImmoWertV für Erbfall, Scheidung, Finanzierung und Steuer.
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