Restnutzungsdauer-Gutachten in Frankfurt
Gutachten zur tatsächlichen Restnutzungsdauer nach § 7 EStG / ImmoWertV — kürzere AfA-Dauer, höhere Abschreibung, spürbare Steuerersparnis.
[ Zahlen für Frankfurt ]
Grundsteuer B · Hebesatz 2026
854.69 %
Grunderwerbsteuer · Hessen
6 %
Grundsteuer-Modell
Landesmodell
Quelle: Stadt Frankfurt am Main, Hebesatzsatzung (Stadtverordnetenversammlung 12.12.2024) — Grundsteuer B 854,69 % ab 01.01.2025 (zuvor 500 %), unveraendert 2026.
[ Rechtsgrundlage ]
§ 7 Abs. 4 Satz 2 EStG, Anlage 1 ImmoWertV
[ Adressat ]
Finanzamt
- Höhere Abschreibung für ein vermietetes Objekt
- Nach dem Kauf einer Bestandsimmobilie
- Nachweis gegenüber dem Finanzamt
[ Sachverständige für Restnutzungsdauer ]
Verifizierter Partner
Schelling & Kollegen
Zertifizierte Immobiliensachverständige aus Kornwestheim. Verkehrswertgutachten nach ImmoWertV für Erbfall, Scheidung, Finanzierung und Steuer.
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