Restnutzungsdauer-Gutachten in Chemnitz
Gutachten zur tatsächlichen Restnutzungsdauer nach § 7 EStG / ImmoWertV — kürzere AfA-Dauer, höhere Abschreibung, spürbare Steuerersparnis.
[ Zahlen für Chemnitz ]
Grundsteuer B · Hebesatz 2026
493 %
Grunderwerbsteuer · Sachsen
5,5 %
Grundsteuer-Modell
Bundesmodell
Quelle: Stadt Chemnitz, Hebesatzsatzung (Stadtratsbeschluss 25.09.2024, PM 678 v. 26.09.2024) — Grundsteuer B 493 v.H. ab 01.01.2025, aufkommensneutral, unbefristet; keine Aenderungssatzung für 2026 veröffentlicht. ACHTUNG: 580 % ist der VORREFORM-Satz, den Aggregatoren teils noch führen. Sachsen: Messzahl Wohngrundstuecke 0,36 ‰ nach SaechsGrStMG.
[ Rechtsgrundlage ]
§ 7 Abs. 4 Satz 2 EStG, Anlage 1 ImmoWertV
[ Adressat ]
Finanzamt
- Höhere Abschreibung für ein vermietetes Objekt
- Nach dem Kauf einer Bestandsimmobilie
- Nachweis gegenüber dem Finanzamt
[ Sachverständige für Restnutzungsdauer ]
Verifizierter Partner
Schelling & Kollegen
Zertifizierte Immobiliensachverständige aus Kornwestheim. Verkehrswertgutachten nach ImmoWertV für Erbfall, Scheidung, Finanzierung und Steuer.
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