Restnutzungsdauer-Gutachten in Bremen
Gutachten zur tatsächlichen Restnutzungsdauer nach § 7 EStG / ImmoWertV — kürzere AfA-Dauer, höhere Abschreibung, spürbare Steuerersparnis.
[ Zahlen für Bremen ]
Grundsteuer B · Hebesatz 2026
755 %
Grunderwerbsteuer · Bremen
5 %
Grundsteuer-Modell
Bundesmodell
Quelle: Freie Hansestadt Bremen, Senator für Finanzen — Grundsteuer B 755 % ab 2025 (Buergerschaftsbeschluss 12./13.11.2024, aufkommensneutral). Bremen hat eigene Messzahlen beschlossen, für WOHNgrundstuecke aber weiterhin 0,31 Promille (Nichtwohn 0,75) — daher Bundesmodell-Rechnung korrekt.
[ Rechtsgrundlage ]
§ 7 Abs. 4 Satz 2 EStG, Anlage 1 ImmoWertV
[ Adressat ]
Finanzamt
- Höhere Abschreibung für ein vermietetes Objekt
- Nach dem Kauf einer Bestandsimmobilie
- Nachweis gegenüber dem Finanzamt
[ Sachverständige für Restnutzungsdauer ]
Verifizierter Partner
Schelling & Kollegen
Zertifizierte Immobiliensachverständige aus Kornwestheim. Verkehrswertgutachten nach ImmoWertV für Erbfall, Scheidung, Finanzierung und Steuer.
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