Restnutzungsdauer-Gutachten in Bochum
Gutachten zur tatsächlichen Restnutzungsdauer nach § 7 EStG / ImmoWertV — kürzere AfA-Dauer, höhere Abschreibung, spürbare Steuerersparnis.
[ Zahlen für Bochum ]
Grundsteuer B · Hebesatz 2026
715 %
Grunderwerbsteuer · Nordrhein-Westfalen
6,5 %
Grundsteuer-Modell
Bundesmodell
Quelle: Stadt Bochum, Ratsbeschluss 19.03.2026 — DIFFERENZIERTE Hebesaetze fortgeführt: 715 % Wohngrundstuecke (hier angesetzt, da Eigentuemer-Zielgruppe) / 1.190 % Nichtwohn. RECHTLICH UMSTRITTEN: VG Gelsenkirchen hat differenzierende Hebesaetze am 04.12.2025 für unwirksam erklaert; Bochum erhebt dennoch weiter.
[ Rechtsgrundlage ]
§ 7 Abs. 4 Satz 2 EStG, Anlage 1 ImmoWertV
[ Adressat ]
Finanzamt
- Höhere Abschreibung für ein vermietetes Objekt
- Nach dem Kauf einer Bestandsimmobilie
- Nachweis gegenüber dem Finanzamt
[ Sachverständige für Restnutzungsdauer ]
Verifizierter Partner
Schelling & Kollegen
Zertifizierte Immobiliensachverständige aus Kornwestheim. Verkehrswertgutachten nach ImmoWertV für Erbfall, Scheidung, Finanzierung und Steuer.
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