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Restnutzungsdauer-Gutachten in Bochum

Gutachten zur tatsächlichen Restnutzungsdauer nach § 7 EStG / ImmoWertV — kürzere AfA-Dauer, höhere Abschreibung, spürbare Steuerersparnis.

[ Zahlen für Bochum ]
Grundsteuer B · Hebesatz 2026

715 %

Grunderwerbsteuer · Nordrhein-Westfalen

6,5 %

Grundsteuer-Modell

Bundesmodell

Quelle: Stadt Bochum, Ratsbeschluss 19.03.2026 — DIFFERENZIERTE Hebesaetze fortgeführt: 715 % Wohngrundstuecke (hier angesetzt, da Eigentuemer-Zielgruppe) / 1.190 % Nichtwohn. RECHTLICH UMSTRITTEN: VG Gelsenkirchen hat differenzierende Hebesaetze am 04.12.2025 für unwirksam erklaert; Bochum erhebt dennoch weiter.

[ Rechtsgrundlage ]

§ 7 Abs. 4 Satz 2 EStG, Anlage 1 ImmoWertV

[ Adressat ]

Finanzamt

  • Höhere Abschreibung für ein vermietetes Objekt
  • Nach dem Kauf einer Bestandsimmobilie
  • Nachweis gegenüber dem Finanzamt
[ Sachverständige für Restnutzungsdauer ]
Verifizierter Partner

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Zertifizierte Immobiliensachverständige aus Kornwestheim. Verkehrswertgutachten nach ImmoWertV für Erbfall, Scheidung, Finanzierung und Steuer.

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