Mietwert-Gutachten in Solingen
Ortsübliche Vergleichsmiete und angemessener Mietzins — rechtssicher für Vermieter und Mieter.
805 %
6,5 %
Bundesmodell
Quelle: Klingenstadt Solingen, Serviceportal der Stadt (service.solingen.de, Dienstleistung Grundsteuer): Hebesatz Grundsteuer B 805 %, mit dem ausdruecklichen Hinweis 'Die Hebesaetze sind einheitlich für die in einer Gemeinde liegenden Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (Grundsteuer A) und für die sonstigen Grundstuecke und Gebäude (Grundsteuer B)' — also keine Differenzierung nach der NRW-Option. Jahr 2026 belegt durch die BdSt-NRW-Tabelle Realsteuerhebesaetze 2026 (Stand 19.02.2026): beschlossen Ja, 2026 = 2025 = 805, Differenz 0.
Ortsübliche Vergleichsmiete nach § 558 BGB
Mietpartei, Gericht
- Mieterhöhung begründen oder prüfen
- Streit über die Vergleichsmiete
- Gewerbemiete ohne Mietspiegel
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