Mietwert-Gutachten in Reutlingen
Ortsübliche Vergleichsmiete und angemessener Mietzins — rechtssicher für Vermieter und Mieter.
320 %
5 %
Landesmodell
Quelle: Stadt Reutlingen, 'Satzung über die Erhebung von Grundsteuer und Gewerbesteuer' vom 17.12.2024 (Gemeinderatsbeschluss 17.12.2024, Veröffentlichung 20.12.2024), § 2 Abs. 1 Buchst. b: Grundsteuer B 320 v.H. (Grundsteuer A 500 v.H., Gewerbesteuer 410 v.H.); § 2 Abs. 2: 'Die ... festgesetzten Hebesaetze gelten ab dem Kalenderjahr 2025'; § 4: in Kraft zum 01.01.2025. Am 28.08.2026 aus dem staedtischen Ortsrecht Nr. 9.50 abgerufen und dort weiterhin als geltende Fassung geführt — keine Nachfolgesatzung. Baden-Wuerttemberg: Bodenwertmodell nach LGrStG, ein einheitlicher Hebesatz (Wohnnutzung über die ermaessigte Messzahl 0,91 statt 1,3 Promille).
Ortsübliche Vergleichsmiete nach § 558 BGB
Mietpartei, Gericht
- Mieterhöhung begründen oder prüfen
- Streit über die Vergleichsmiete
- Gewerbemiete ohne Mietspiegel
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