Mietwert-Gutachten in Remscheid
Ortsübliche Vergleichsmiete und angemessener Mietzins — rechtssicher für Vermieter und Mieter.
1058 %
6,5 %
Bundesmodell
Quelle: Stadt Remscheid, Hebesatzsatzung vom 16.12.2024 (Ratsbeschluss 12.12.2024, Amtsblatt 18.12.2024), § 2 setzt die Hebesaetze für das HAUSHALTSJAHR 2026 fest: Grundsteuer B einheitlich 1058 v. H. NRW hat die Option auf differenzierte Hebesaetze (GV. NRW. 2024 S. 490); Remscheid nutzt sie ausdruecklich NICHT, die Satzung sagt 'einheitlich'. Bestaetigt durch die BdSt-NRW-Tabelle Realsteuerhebesaetze 2026 (Stand 19.02.2026): beschlossen Ja, 2026 = 2025 = 1058, Differenz 0.
Ortsübliche Vergleichsmiete nach § 558 BGB
Mietpartei, Gericht
- Mieterhöhung begründen oder prüfen
- Streit über die Vergleichsmiete
- Gewerbemiete ohne Mietspiegel
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