Mietwert-Gutachten in Paderborn
Ortsübliche Vergleichsmiete und angemessener Mietzins — rechtssicher für Vermieter und Mieter.
579 %
6,5 %
Bundesmodell
Quelle: IHK Ostwestfalen, 'Realsteuerhebesaetze 2021 bis 2026 im Bezirk der IHK Ostwestfalen' (PDF vom 10.07.2026): Paderborn Grundsteuer B 2026 = 579, Spalten für differenzierte Hebesaetze 2026 leer. Der Rat der Stadt Paderborn hat für den Haushalt 2026 ausdruecklich AUFKOMMENSNEUTRALE, EINHEITLICHE Hebesaetze beschlossen (Grundsteuer A 278 %, Grundsteuer B 579 %) — die Einheitlichkeit ist damit von der Stadt selbst benannt, nicht nur aus der leeren Spalte geschlossen.
Ortsübliche Vergleichsmiete nach § 558 BGB
Mietpartei, Gericht
- Mieterhöhung begründen oder prüfen
- Streit über die Vergleichsmiete
- Gewerbemiete ohne Mietspiegel
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