Mietwert-Gutachten in Mainz
Ortsübliche Vergleichsmiete und angemessener Mietzins — rechtssicher für Vermieter und Mieter.
[ Zahlen für Mainz ]
Grundsteuer B · Hebesatz 2026
480 %
Grunderwerbsteuer · Rheinland-Pfalz
5 %
Grundsteuer-Modell
Bundesmodell
Quelle: Landeshauptstadt Mainz, Grundsteuerhebesatzsatzung — DIFFERENZIERTE Saetze rueckwirkend ab 01.01.2025: 480 % Wohngrundstuecke (hier angesetzt, Eigentuemer-Zielgruppe) / 720 % Nichtwohngrundstuecke; Satzung unbefristet, keine Aenderung für 2026 veröffentlicht.
[ Rechtsgrundlage ]
Ortsübliche Vergleichsmiete nach § 558 BGB
[ Adressat ]
Mietpartei, Gericht
- Mieterhöhung begründen oder prüfen
- Streit über die Vergleichsmiete
- Gewerbemiete ohne Mietspiegel
[ Sachverständige für Mietwert ]
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