Mietwert-Gutachten in Krefeld
Ortsübliche Vergleichsmiete und angemessener Mietzins — rechtssicher für Vermieter und Mieter.
680 %
6,5 %
Bundesmodell
Quelle: Stadt Krefeld, Pressemitteilung zum Bescheidversand 2026 — 'Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 29. April einen einheitlichen Hebesatz für die Grundsteuer B von 680 Prozent beschlossen', rueckwirkend zum 01.01.2026; Bescheide 2026 ab 13.05.2026 versandt. Loest die bis dahin geltenden differenzierten Saetze (506 % Wohnen / 995 % Nichtwohn) ab, nachdem die VG-Rechtsprechung diese gekippt hatte.
Ortsübliche Vergleichsmiete nach § 558 BGB
Mietpartei, Gericht
- Mieterhöhung begründen oder prüfen
- Streit über die Vergleichsmiete
- Gewerbemiete ohne Mietspiegel
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