Mietwert-Gutachten in Halle/ Saale
Ortsübliche Vergleichsmiete und angemessener Mietzins — rechtssicher für Vermieter und Mieter.
500 %
5 %
Bundesmodell
Quelle: Stadt Halle (Saale), Fuenfte Satzung zur Aenderung der Hebesatzsatzung (Stadtratsbeschluss 25.03.2026, ausgefertigt 14.04.2026, Amtsblatt Nr. 8 v. 24.04.2026) — Grundsteuer B 500 v.H. ab 01.01.2026. Ausdruecklich EINHEITLICH: 'Eine Differenzierung des Hebesatzes für Grundsteuer B nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 und 2 des Grundsteuerhebesatzgesetzes Sachsen-Anhalt erfolgt nicht.' Die presseseitig diskutierte Erhöhung auf 680 % wurde NICHT beschlossen.
Ortsübliche Vergleichsmiete nach § 558 BGB
Mietpartei, Gericht
- Mieterhöhung begründen oder prüfen
- Streit über die Vergleichsmiete
- Gewerbemiete ohne Mietspiegel
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