Mietwert-Gutachten in Frankfurt am Main
Ortsübliche Vergleichsmiete und angemessener Mietzins — rechtssicher für Vermieter und Mieter.
854.69 %
6 %
Landesmodell
Quelle: Stadt Frankfurt am Main, Hebesatzsatzung (Beschluss der Stadtverordnetenversammlung 12.12.2024, in Kraft ab 01.01.2025) — Grundsteuer B 854,69 %, der Hebesatzempfehlung des Landes Hessen folgend. Für 2026 unveraendert: IHK Frankfurt am Main, Realsteuerhebesaetze des IHK-Bezirks für die Jahre 2026 und 2025, führt Frankfurt am Main ohne Klammerwert (die Klammer weist dort eine Aenderung gegenüber 2025 aus). Hessen: Flaechen-Faktor-Verfahren nach HGrStG.
Ortsübliche Vergleichsmiete nach § 558 BGB
Mietpartei, Gericht
- Mieterhöhung begründen oder prüfen
- Streit über die Vergleichsmiete
- Gewerbemiete ohne Mietspiegel
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