Marktwert-Gutachten in Heilbronn
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345 %
5 %
Landesmodell
Quelle: Stadt Heilbronn, 'Satzung über die Erhebung der Grundsteuer' vom 11. November 2024 (Gemeinderatsbeschluss 11.11.2024), § 2 Abs. 1: 'für das Grundvermoegen (Grundsteuer B) auf 345 v. H. der Steuermessbetraege'; § 4: in Kraft zum 01.01.2025, zugleich Ausserkrafttreten der Satzung vom 14.11.2022 (zuvor 500 v.H.). Grundsteuer A steht in einer gesonderten Satzung (Beschluss 16.12.2024). Baden-Wuerttemberg: Bodenwertmodell nach LGrStG, ein einheitlicher Hebesatz.
ImmoWertV, als Kurzgutachten ohne Gerichtsfestigkeit
Eigentümerin oder Eigentümer selbst
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Schelling & Kollegen
Zertifizierte Immobiliensachverständige aus Kornwestheim. Verkehrswertgutachten nach ImmoWertV für Erbfall, Scheidung, Finanzierung und Steuer.
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