Beleihungswert-Gutachten in Remscheid
Nach BelWertV für Banken und Finanzierungen — der nachhaltig erzielbare Wert Ihrer Immobilie.
1058 %
6,5 %
Bundesmodell
Quelle: Stadt Remscheid, Hebesatzsatzung vom 16.12.2024 (Ratsbeschluss 12.12.2024, Amtsblatt 18.12.2024), § 2 setzt die Hebesaetze für das HAUSHALTSJAHR 2026 fest: Grundsteuer B einheitlich 1058 v. H. NRW hat die Option auf differenzierte Hebesaetze (GV. NRW. 2024 S. 490); Remscheid nutzt sie ausdruecklich NICHT, die Satzung sagt 'einheitlich'. Bestaetigt durch die BdSt-NRW-Tabelle Realsteuerhebesaetze 2026 (Stand 19.02.2026): beschlossen Ja, 2026 = 2025 = 1058, Differenz 0.
Beleihungswertermittlungsverordnung (BelWertV)
Bank oder Finanzierungspartner
- Finanzierung oder Anschlussfinanzierung
- Umschuldung
- Beleihung eines Bestandsobjekts
Für Beleihungswertgutachten ist derzeit kein Sachverständiger fest im Verzeichnis hinterlegt. Wir vermitteln Ihre Anfrage aus Remscheid an eine passende sachverständige Person.
Anfrage stellen