Beleihungswert-Gutachten in Pforzheim
Nach BelWertV für Banken und Finanzierungen — der nachhaltig erzielbare Wert Ihrer Immobilie.
348 %
5 %
Landesmodell
Quelle: Stadt Pforzheim (pforzheim.de, 'Grundsteuerreform') — 'Grundsteuer A (land- und forstwirtschaftliche Betriebe): 517 vom Hundert / Grundsteuer B (übrige Grundstuecke): 348 vom Hundert', Gemeinderatsbeschluss Dezember 2024, gueltig ab 01.01.2025 (zuvor 550 v.H.). Die staedtische Seite weist zum Abrufzeitpunkt 08/2026 keine abweichenden Saetze für 2026 aus. Baden-Wuerttemberg: Bodenwertmodell nach LGrStG, ein einheitlicher Hebesatz.
Beleihungswertermittlungsverordnung (BelWertV)
Bank oder Finanzierungspartner
- Finanzierung oder Anschlussfinanzierung
- Umschuldung
- Beleihung eines Bestandsobjekts
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