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Immobilien

Sondereigentum

Definition

Der Teil einer Eigentumswohnung, der im alleinigen Eigentum des Wohnungseigentümers steht. Umfasst Wohnräume, nichtragende Wände und Bodenbeläge. Der Eigentümer kann frei über sein Sondereigentum verfügen. Der Teil einer Eigentumswohnung, der dem einzelnen Eigentümer gehört: Wohnung inkl. nicht-tragender Wände, Bodenbeläge, Innentüren. Definiert in Teilungserklärung.

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